Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

schwinden der Hecken die Singvögel, die der Landwirtschaft unschätz- bar nützlich sind, mehr und mehr verschwinden, weil ihnen ihre Exi- stenzbedingungen geschmälert werden. Haben denn nicht unsere lieben Sänger ihre Brut- und Freudenzeit bei uns? Nicht nur die Vögel, die das ganze Jahr bei uns verweilen, bauen ihre Nester in unseren Hecken und Wäldern, sondern auch alle Zugvögel, die jeden Frühling wieder zu uns kommen. Gerade diese Art Vögel sind der Landwirtschaft von grösstem Nutzen ...» Während und zwischen den beiden Weltkriegen wurden trotz dieser frühen Erkenntnisse weitere umfangreiche Ausrodungen vorgenom- men. Den fortschrittlichen Gedanken, wie sie um die Jahrhundert- wende genannt wurden, ist offensichtlich nicht nachgelebt worden. Im Gegenteil wurden, wie in Kap. 5.3.4.2 dargestellt, Förderungen für die Ausrodungen erteilt. Anfangs der sehr trockenen und warmen 1940er Jahre fanden in den nun entblössten Kulturflächen der Rheintalebene Erdverfrachtungen durch Windeinwirkung statt (vgl. Abb. 107, Blick von Eschen nach Schaan). Ebenso soll die Landstrasse Schaan-Buchs mehrfach im Winter durch Schneeverwehungen unpassierbar gewesen sein. In Kon- sequenz erliess die Regierung am 8. März 1944 eine Verordnung betreffend Windschutzpflanzungen (LGB1. Jg. 1944, Nr. 6, ausgegeben am 14. März), worin in Art. 1 ausgesagt 
wird: «Zum Schutze der Rhein- ebene gegen ungünstige Einwirkungen des Windzuges und im Kampfe gegen die Verschlechterungen der klimatischen Bedingungen werden sämtliche Bäume und Sträucher im Rheintal zwischen der Zollstrasse Schaan-Buchs, dem Rheindamm und dem Berghang entlang bis zur liechtensteinisch-deutschen Grenze unter staatlichen Schutz gestellt. Bäume dürfen in diesem Gebiet nur auf Grund der Genehmigung des Abb. 107: Blick 1944 von Eschen nach Schaan in die fast gehölzlose Ebene 217
	        

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