ersichtlich, die sich stark von den verkehrskonzeptionellen Ausbauplä- nen der 1960er Jahre abheben, aber derzeit noch nicht immer die volle Unterstützung aller «mobilen» Bevölkerungskreise finden. Aus den Strassenbauprogrammen 1985 und 1986 (Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein, betref- fend das Strassenbauprogramm für das Jahr 1985 bzw. 1986) lassen sich folgende neuen Grundsätze der Strassenbaupolitik herauskristalli- sieren: STRASSENRAUMGESTALTUNG Die stark ausgebauten Ortseinfahrten (vgl. Abb. 47) laden generell zu erhöhten Geschwindigkeiten ein. Ebenso ist bei Ortsdurchfahrten mit hohem Ausbaustandard der Strasse, bei Betonung der zügigen Linien- führung, z. B. durch erhöhte Gehsteige, mit höheren Geschwindigkei- ten zu rechnen. Ein Umdenken der Verkehrsplanung, mit dem Versuch einer Neubewertung des Verkehrs, führt in logischer Konsequenz zu neuen Gestaltungsmassnahmen im Strassenraum. MARXER (1982) führte im Auftrag des Landes eine Untersuchung des Strassenraumes in Liechtenstein durch und regte gemeindeweise strassenraumgestalte- rische Verbesserungen an. Eine optische Aufwertung der ungeglieder- ten und stark die Ortschaften auftrennenden Strassenräume kann u. a. Eisenbahnüberführung Schaan- . wald Landstrasse Hinterschellenberg vor der Staatsgrenze 113