Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1986) (86)

Mit dem Verschwinden der Obstgärten verloren neben den Vögeln die Fledermäuse (Chiroptera), der Garten- und 
Siebenschläfer (Elyomys quercineus a. Glis glis) sowie viele Kleintierarten, z.B. Schmetterlinge wie etwa der in Liechtenstein selten gewordene 
Baumweissling (Aporia crataegi), ihren Lebensraum OBSTBAUM-AKTIONEN LIECHTENSTEINISCHER GEMEINDEN Dank einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit trat auch in Liechtenstein eine steigende Sensibilisierung ein. Mehrere Gemeinden förderten in den letzten Jahren bewusst die Wiederansiedlung von Obstbäumen, indem Hochstämme verbilligt abgegeben wurden (vgl. u.a. «Aktion Baum» 1985 in Triesen) und Kurse über die Pflege der Obstbäume durchgeführt wurden. Im Rahmen des ersten Grünordnungsplanes in Liechtenstein für die Gemeinde Triesen wurde auf die Bedeutung dieser Obstbaumgärten gezielt hingewiesen und entsprechende Vor- schläge für erhaltenswerte hochstämmige Obstbaumgärten sowie ein generelles weiteres Vorgehen unterbreitet. Vorschläge für die Erhaltung bzw. Neuanlage von hochstämmigen Obstbäumen in Liechtenstein sind u.a.: - Informationskampagnen über die Bedeutung der hochstämmigen Obstbäume (möglichst in Zusammenarbeit mit Obst- und Garten- bauvereinen sowie weiteren Naturschutz- bzw. Vogelschutzorganisa- tionen) zwecks Sensibilisierung der einheimischen Bevölkerung. - Überprüfung der Landwirtschaftspolitik (Förderungsmassnahmen hochstämmiger Obstbaumwiesen für den Erwerbsobstbau). - Hinweise für Rücksichtnahme bei Hochbauten (Prüfen von Möglich- keiten des Stehenlassens hochstämmiger Obstbäume durch geschickte Plazierung des Neubaues im Grundstück bzw. sogar Einbezug in die Architektur) - Förderung neuer Hochbaum-Anlagen durch die Gemeinden. - Gezielte Neupflanzung von alten Sorten an geeigneten Stellen auf öffentlichem Grund durch Gemeinden und Land. - Beratung für Pflege durch Obst- und Gartenbauvereine (Schnitt- kurse). - Evtl. Schutz wertvoller Obstgärten durch Pacht und Kauf, allenfalls gar Ausweisung von Grünzonen im Rahmen der Ortsplanungen, wie etwa bereits im schweizerischen Kanton Jura praktiziert. 108
	        

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