Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1985) (85)

Joseph Heiberts (erwähnt 1734 - 1739) zeigt einen doppelköpfigen Adler mit dem österreichischen Bindenschild auf der Brust. Die Wappen der beiden letzten Landammänner (Franz Anton Frick im Oberland und Johannes Frick im Unterland) zeigen beide ein geteiltes Wappen, oben eine Adelskrone und unten eine Burg.47 Diese Beispiele zeigen, dass seit dem 17. Jahrhundert die heraldischen Regeln und Traditionen immer stärker missachtet wurden. Bei der Wahl der Wappenfiguren wurde nicht mehr darauf geachtet, dass eine möglichst sinnvolle und dem Stand angemessene Beziehung zum Inhaber eines Wappens hergestellt wurde, vielmehr wurde ein Symbol gewählt, das mit einem möglichst hohen Sozialprestige verbunden war. In der Anfangszeit der Heraldik bildete der Schild allein das «Wappen», seit dem 13. Jahrhundert sind auch Helm, Helmdecke und Helmzier wesentliche Bestandteile der Vollwappen - allerdings wurden nie alle Siegel als Vollwappensiegel dargestellt. Obwohl Helm und Helmzier militärischen Ursprungs sind - der Helm war ursprüng- lich ein Kopfschutz, die Helmzier ein notwendiges Erkennungszei- chen im Kampf -, wurden diese sogenannten Oberwappen in Deutschland nicht nur vom Adel, sondern auch vom Bürgertum verwendet. Bei geistlichen Siegeln hingegen sind anstelle von Helm und Helmdecke gewöhnlich eine dem geistlichen Stand entsprechende Kopfbedeckung (Mitra oder Hut) und ein Velum zu finden. Damen verwendeten keine Oberwappen. In unserer Sammlung fällt auf, dass Oberwappen zunächst nur beim Adel vorkommen, seit dem 15. Jahrhundert auch bei Patriziern (Dominikus Frauenfeld Nr. 236) und erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auch bei den Landammännern (erstmals bei Johannes Negele Nr. 189). Dies deutet daraufhin, dass Vollwappen mit höherem sozialem Prestige verbunden waren und dass sie deshalb lange Zeit nur von den oberen Schichten verwendet wurden. Grundsätzlich war es aber in Mitteleuropa seit dem Spätmittelalter möglich, in bürgerlichen Wappen Helme zu führen, während dies in romanischen Ländern verpönt war.48 47 Abbildungen bei Joseph Ospelt, Landammänner - Siegel, S. 57, Nr. 21,12 und 13. 48 Wappenfibel, S. 79. 50
	        

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