Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1985) (85)

596. Waldsee, 1397 Juli 24. Hans Fuchsswantz von Immenried2 erklärt, dass er seinem lieben Bruder Jäck dem Fuchsswantz seinen Teil des Gutes, das dem Seyer gehört hat, und dem Gut, das dem Knetzer gehörte, beide zu Rembrechtzhoven3 verkauft hat, mit allen Rechten (Pertinenzformel). wie er sie als Lehen von seinen gnädigen Herren J unker Tölzer* und Junker Märk5 von Schellenberg von Kisslegg Gebrüdern («Jvncherr Töltzern vnd Jvncherr Mar- ken von Schellenberg von kisslegg 
Gebrüder») an ihn gebracht hat, um zehn Pfund guter Heller. Als Gewähren setzt er ihm die obgenannten Lehenherren. Es siegeln der Aussteller und die Gewähren. Original im Fürstlich Waldburg-Wolfeggschen Gesamtarchiv Wolfegg n. 15. - Einfache Initiale über 14 Zeilen. - Siegel fehlen. 1 Waldsee BW. 2 Immenried nnö. von Wangen BW. 3 Rempertshofen n. von Wangen. 4 Tölzer III. von Schellenberg-Kisslegg, Sohn Marquards /., f 1427. 5 Mark II. von Schellenberg-Kisslegg, sein Bruder. 597. 1397 Oktober 29. Heinz der Wagner von Sunthofen,1 gesessen zu Heggelbach2 erklärt, dass er von Kunz Wiger, Bürger zu Leutkirch1 das Eigentumsrecht am Hof zu Heggeibach2 der ehemals Georgs des Irrers Besitz war und den er jetzt selbst baut, um 12 Pfund Heller erworben habe. Mit dem selben Wiger sei dabei ausbedungen, dass der Käufer zwei Pfund Heller und zwei Malter Haber Leutkircher Mass als Zins in die Stadt bringe, in ein Haus, welches er wolle. Eigentum und Satz (= Verfügungsgewalt) des Hofes sind rechtes Lehen von denen von Schellenberg von Hohentann4 («von den von Schel- lenberg von 
hohentann»4); der Verkäufer hat ihm bei diesen das Lehen
	        

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