Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1985) (85)

im Siegelwesen ihren Niederschlag: Wachssiegel waren für Papier ungeeignet. Seit dem 16. Jahrhundert wurden daher die Wachssiegel zunehmend durch Papier- und Lacksiegel verdrängt. Bezüglich Form und Grösse der Siegel lassen sich ebenfalls einige - allerdings nicht streng durchgehaltene - Regeln feststellen. Die Siegel der Kardinäle, Bischöfe und Äbte waren bis ins Spätmittelalter mit wenigen Ausnahmen spitzoval, seit dem 16. Jahrhundert meistens rund. Offensichtlich bestand hier ein Zusammenhang zwischen Form und Siegelbild: In der Gotik gehörten die Siegel der geistlichen Würdenträger dem «Heiligensiegeltyp» oder «Porträtsiegeltyp» an.39 Diesen Typen entsprachen die spitzovalen Siegelformen am besten. Die einzige Ausnahme in unserer Sammlung bildet das Rundsiegel des Churer Bischofs Johannes III. Abundi (Nr. 83). Seit dem 16. Jahrhundert dominierte auch bei den geistlichen Siegeln der «Wap- pensiegeltyp».40 Da sich die Wappen leichter in runde Formen einpassen Hessen, verwendeten nun die Geistlichen runde (und im 17. Jahrhundert dann auch ovale) Siegel. Die beiden letzten Siegel mit Heiligenfiguren wählten einmal die runde (Johannes Koler Nr. 126) und einmal die spitzovale Form (Nicolaus Rodulfus Nr. 127). Die weltlichen Siegel in unseren Archiven, die alle dem «Wappen- typus» zugerechnet werden können, sind bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts rund. Erst mit dem Aufkommen der Signete im 17. Jahrhundert wurden auch achteckige und ovale Formen eingeführt. Die kleinen Siegel wurden durch diese neuen Formen stilistisch aufgewertet. Es ist aber bemerkenswert, dass das erste Siegel, das von der runden Form abwich, kein Signet war, sondern das dritte grosse Siegel von Karl Ludwig zu Sulz aus dem Jahre 1615. Die Grösse der Rundsiegel ist erstaunlich einheitlich, die Durch- messer betragen meistens zwischen 28 und 35 mm. Trotzdem lassen sich auch hier feine Unterschiede feststellen: So sind die Siegel beim Adel etwas grösser (meist über 30 mm) als bei den Bürgern (bis 1600 meist unter 30 mm). Die ständischen Unterschiede kamen also auch hier zum Ausdruck. Im 17. Jahrhundert wurden aber diese Privilegien nicht mehr respektiert, da sich nun auch die Landammänner und 39 Zu den «Heiligensiegel» und «Porträtsiegel» vgl. S. 55 ff. 40 Vgl. dazu unten S. 45 IT. 43
	        

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