— 708 — 522. Surgam,1 1304 Juli 10. Graf Rudolf von Werdenberg-Sargans2 («Graiie Rvdolf von Werdenberch») bestätigt öffentlich, dass die ehrbaren Leute, der Ammann, der Rat und die Bürger zu Konstanz die 130 Mark Silbers Konstanzer Gewicht, die sie ihm wegen des Königs1 schuldig waren, bezahlt haben. Es siegelt der Graf. Original im Stadtarchiv Konstanz n. 8069. - Italienisches Pergament leicht gekrümmt, 6,3 cm lang x 25,0 - 22,5 cm. - Grösserer Anfangsbuchstahe. - Siegel mit Stück des Streifens, der von der Urkunde geschnitten war, liegt bei: am Rand beschädigt und restauriert, rund, 4,8 cm, dunkelgraubräunlich, im mit Rosensträuchern ge- schmückten Siegelfeld stark nach re. schiefgestellter Spitzovalschild mit Montforterfah- ne, auf Ecke Helm mit Milra und Zipfeln, Umschrift: + S . RVDOLFI . COMI- TIS . DE . W . . . . BERC - Rückseite: «II» (19. Jahrh.); «254» (19. Jahrh.); Stempel des Stadtarchives Konstanz (19. Jahrh.); «6908» (Tinte, modern). 1 Sargans Kl. St. Gallen. 2 Rudolf II. von Werdenberg-Sargans, Vater Hartmanns III., des ersten Grafen von Vaduz f kurz nach 1322. 3 Albrecht I. 1298-1308. 523. 1305 Juli 28. Abt Konrad und der Konvent des Klosters Anhausen' erklären, dass sie nach Rat weiser Leute und mit Willen des Vogtes Graf Ulrich von Helfenstein2 sich mit dem Graf Rudolf von Werdenberg1 («dem Edeln Grauen Rüd-/ olffen von werdenberch») über alle Rechte und Gerichte im Dorf Nau* gütlich vereinbart haben, unter folgenden Bedingungen. Über alle Höfe und Häuser des Klosters im Dorf im Euer5 und was in ihnen geschieht, durch Leute des Klosters oder andere Leute, soll nur der Vogt oder dessen Ammann richten; über das, was ausserhalb des Eiters5 geschieht, darüber sollen Graf Rudolf1 seine Erben und ihr Ammann richten. Auf zwei