Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1985) (85)

— 705 — Schmalegg2, gehört, dem Heiliggeistspital in Ravensburg" um 8 Pfund 10 Schilling Konstanzer Münze verkauft haben. Sie verzichten für sich und ihre Erben auf das Eigentumsrecht. Zeugen waren Ritter Ortolfvon Hasenweiler,5 Friedrich Holbain, Ammann von Ravensburg, Konrad Wolfegger, Konrad Trollo, Hermann Regenoll und viele andere. Es siegeln die Aussteller. Eintrag im Stadtarchiv Ravensburg im Spitalarchiv Abi. Bücher Fach 133 n. 18. im Kopialbuch des Spitals, angelegt in den Jahren 1425 bis 1435fol. 35 b. - Restauriertes Papierblatt 30,9 cm langx 22.3, Ii. Rand 4,5 cm frei. - Überschrift «Ain kouflbrief vmb daz Banholcz Bi schmalnegg von grauf R. von werdenberg» (15. Jahrh.). - Handschrift jetzt in Leder gebunden, mit zwei von ehemals vier Lederriemen, weissem Zettel auj dem Rücken, enthält 183 beschriebene Folioblätter, nach fünf leeren Blättern den ehemaligen Papiereinband, dazu ein Register von zwei Blättern, Aufschrift: «Gott sey Lob in Ewigkeit Amen Verbum domini manet in aeternum Anno a nativitate Cristi 1553 Scriptum est hec». / Rudolf II. von Werdenberg-Sargans, Vater Hartmanns III. des ersten Grafen von Vaduz f kurz nach 1322. 2 Elisabeth, Gemahlin Hartmanns I, Tochter Rapotos von Kraiburg, Pfalzgrafen von Bayern, S. Li U1/5 n. 5. 3 Schmalegg Stadt Ravensburg B W. 4 Ravensburg BW. 5 Hasenweiler nw. von Ravensburg. Überlingen, im Johanniterhaus, 1295 Januar 14 Komtur Graf Hugo von Sargans1 («frater hugo Comes/de Sangans Commendator») und die Brüder des Ordens des Spitals St. Johann von Jerusalem des Hauses in Überlingen erklären, dass sie einstimmig ihren Hof gelegen in Schnerkingen1 mit aller Zubehör, den der sogenannte Stapli baut, gekauft, laut anderer Urkunde vom wackeren Mann Friedrich Truchsess von Rohrdorf, Ritter für 18 Mark Silbers Überlinger Gewicht, nun dem Rudolf, genannt Arnolt, Bürger von Messkirch5 als Erbzinslehen für Männer und Frauen verliehen haben, um ein halbes Pfund Wachs Überlinger Gewicht zu Weihnachten, mit dem Recht ihn zu verkaufen
	        

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