Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1985) (85)

Bezeichnung IVNIORIS in die Umschrift aufnehmen. Nach dem Tod seines Vaters (1456) Hess er sich dann ein zweites Siegel ohne diesen Zusatz schneiden, doch verwendete er auch das erste weiter (Siegel Nr. 9 und 10). Aus den Siegelankündigungen lässt sich nicht rekonstruieren, ob und wie die verschiedenen Siegel unterschieden wurden. Es scheint, dass die Unterschiede auch den Urkundenausstellern nicht klar waren. Die Siegel wurden zunächst ganz einfach als «mein Insigel» und beim hohen Adel als «unser Insigel» angekündigt. Später kam dann die Sitte auf, die Siegel als «mein (oder unser) aigen Insigel» zu bezeichnen, seit dem 16. Jahrhundert ist beim Adel die Ankündigung «mein aigen adelich (oder auch angebohren) insigel» zu finden. Die Benennung «secret insigel» war im 17. Jahrhundert recht häufig, doch ist unklar, ob damit noch eine Besonderheit des Siegels ausgedrückt wurde. Ursprünglich wurden damit Siegel bezeichnet, die neben dem Hauptsiegel eines Siegelführers verwendet wurden.22 Besonderheiten stellen das gemeinsame Siegel der Brüder Wilhelm und Alwig X. Grafen zu Sulz (Nr. 16) und das Rücksiegel des Erzbischofs Basilius von Jerusalem (Nr. 103) dar. Als gemeinsame Siegel gelten nur solche Siegel, die zur gemeinsamen Untersiegelung bestimmt sind und deren Siegelumschrift entsprechend abgefasst ist. Eine gemeinsame Untersiegelung von Brüdern weist auf eine gemein- same Regierung bei ungeteiltem Erbe hin. Das Siegel der Brüder Wilhelm und Alwig X. zu Sulz wird in der Urkunde mit «unser aigen gemain secrett insigl» angekündigt, die Umschrift lautet S.W. VND. A. GRAFF. ZV. SVLZ. Dieses Siegel wurde in der Zeit zwischen 1552 (Tod von Rudolf V., dem dritten Bruder) und 1565 (Tod von Wilhelm) verwendet. Später führte Alwig X. ein Siegel, das in der Umschrift nur seinen Namen erwähnt (Nr. 17). In unserer Sammlung gibt es lediglich ein Beispiel für ein Gegen- oder Rücksiegel. Diese wurden v.a. in den kaiserlichen Kanzleien gebraucht, um Siegelfälschungen zu erschweren. Das Rücksiegel von Basilius von Jerusalem (Nr. 103) gehört einer andern Kulturlandschaft an. 22 Ewald. Siegelkunde, S. 99 ff. 36
	        

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