Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1985) (85)

künstlerische Freiheit die exakte Wiedergabe der dargestellten Objekte nicht beeinträchtigen dürfe. Diese Einstellung hat sich auch Menzin- ger zu eigen gemacht und für sein ganzes Leben beibehalten. Aber auch in der Technik des Aquarellierens hat Menzinger viel von seinem Freund gelernt. Wenn wir die wenigen Aquarelle von 1857 und früher (z. B. «die Ruine Schalun» JBL 82, Nr. 29 und «Blick vom alten Schlossweg auf Vaduz» JBL 82, Nr. 6) mit den nach 1860 entstande- nen vergleichen, so wird der Unterschied augenfällig. Der Einfluss des um zwölf Jahre älteren Reiffenstein hat bei Menzinger eine sichtbare Reifung bewirkt. Der Fortschritt lässt sich in jeder Hinsicht feststellen: die Farben werden lichter, die Bilder wirken leichter und durchsichti- ger. Die neu erworbene Sicherheit in der Führung des Pinsels und in der Mischung der Farben lässt sich nicht übersehen. Es ist sicher nicht falsch zu sagen, dass mit dem Abschluss des Frankfurter Aufenthaltes von Moriz Menzinger auch dessen wichtigste künstlerische Entwick- lungsphase beendet wurde. Danach drücken sich etwaige Veränderun- gen nur noch in kleinen Nuancen aus. BRIEFE AUS DER GARNISON LEUTSCHAU Bei der Neuordnung des Archivs der Familie Rheinberger in Vaduz fand ich kürzlich vier Briefe8 von der Hand Moriz Menzingers. Diese Briefe stammen aus den Jahren 1883 bis 1885 und sind aus der ungarischen Garnisonsstadt Leutschau an seinen Freund Peter Rhein- berger9 in Vaduz gerichtet. Aufgrund dieser Briefe kann man anneh- men, dass die beiden alten Freunde immer schon brieflichen Kontakt unterhalten hatten. Leider sind von diesem ganzen Briefwechsel nur die genannten vier Schreiben erhalten geblieben. Menzinger schreibt recht ausführlich und sehr anschaulich. Schrift und Stil sind ohne Tadel. Er erzählt von seiner Beförderung zum Major, vom täglichen Leben in der Garnisonsstadt Leutschau, wo er mit seinem Bataillon in Notquartieren untergebracht war, da die Kaserne sich erst im 8 A F Rh. 9 siehe JBL 82, S. 16. 258
	        

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