Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1985) (85)

wiederzugeben vermochte.16 Solcherart Vertrauensstellung beim Papst hatte für die Mittelmächte Deutschland und Österreich- Ungarn, dessen waren sich deren Botschafter bzw. Gesandte beim Hl. Stuhl gewiss, einzig und allein der schon genannte päpstliche Kammerherr und Benedikts XV. Privatsekretär, der aus Baden- Baden stammende Msgr. Gerlach. Die These, dass Gerlach der Schreiber jener als grundlegend und sensationell qualifizierten Mittei- lung war, findet in einem Geheimbericht des Titularbischofs und kanonischen Consultators an der österreichisch-ungarischen Bot- schaft im Vatikan Johann Csiszärik an das k. und k. Ministerium des kaiserlichen königlichen Hauses und des Äusseren seine volle Bestätigung. Am 29. August 1916 meldete er dem Aussenministe- rium: «Wie ich mittlerweile aus guter Quelle erfahre, ist die Persönlichkeit, an welche sich der Verlag Bachem in Rom gewendet hatte und von welcher das im obigen reproduzierte Antwortschreiben herstammt, der Geheimkämmerer Seiner Heiligkeit, Msgr. von Gerlach.»17 Bei Gerlach handelte es sich um dieselbe Persönlichkeit, über die das Projekt Liechtenstein in strengster Diskretion lief und von Matthias Erzberger mit viel Akribie und eine kurze Zeit lang höchst erfolgversprechend unterhandelt wurde. 2. DIE UNTERHANDLUNGEN ÜBER DIE WIEDERHER- STELLUNG DER PÄPSTLICHEN SOUVERÄNITÄT MITTELS DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN UND IHRE REALISIERUNGSCHANCEN a. ERZBERGERS LIECHTENSTEIN-PROJEKT UND DER HL. STUHL Das erste und früheste archivalische Zeugnis für dieses Projekt, das ich bis jetzt finden konnte, datiert vom 27. März 1916 und ist ein maschinegeschriebener Brief Erzbergers mit seiner Berliner Anschrift als Mitglied des deutschen Reichstages, adressiert an Gerlach/ Vatikan.18 Aus diesem Brief geht eindeutig hervor, dass er in dieser ganzen Angelegenheit keineswegs den Uranfang darstellt. Erzberger schreibt nämlich: «Wie gestern angekündigt, sende ich Ihnen andurch 2 Exemplare einer Aufzeichnung über die staatsrechtlichen Verhält- nisse des Fürstentums Liechtenstein.» Ein paar Zeilen weiter fährt er 235
	        

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