Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1985) (85)

herausgeben und auch die Stelle, 'dass das Gebiet des Papstes nur wenige Quadratkilometer zu umfassen brauchte' bestehen lassen.»12 Das vatikanische Antwortschreiben untermauerte Hoebers These noch nachdrücklich mit den Worten: «Denn nur ein wirklicher territorialer Besitz kann dem Papste diejenige Freiheit gewährleisten, deren derselbe zur Ausübung seines hohen Amtes bedarf.» Dann folgt eine Formulierung, die die Souveränität des Papstes weitgehend von der Grösse, Art und geographischen Lage seines Territoriums entkop- pelt: «Der Papst muss ein wirklicher Souverän sein und nicht ein solcher, dem durch die Gnade eines Staates oder auch aller Staaten lediglich nur souveräne Ehrenrechte zugebilligt werden; das wäre unwürdig für das Oberhaupt der Kirche! Die Internationalisierung der italienischen Garantiegesetze würde den Papst nur zum Spielball sämtlicher Mächte machen.» Kein Wort davon, dass die Souveränität an ein römisches Territorium gebunden sei. So fügte der Verlag im Vorwort zu Hoebers Broschüre diesen als sensationell empfundenen Ausführungen mit Recht an, dass sie «eine besondere Bedeutung beanspruchen».13 Dieses vatikanische Schriftstück, das an den genannten Verlag adressiert und mit 12. März datiert ist und nur die päpstliche Souveränität im Auge hat, animierte und motivierte einen Mann zu einem völlig neuen Vorschlag in der an Vorschlägen und Projekten14 wahrlich nicht armen Römischen Frage. Es war niemand anderer als der an Tatendrang, Ideen, Plänen und Vorschlägen überreiche, fünf Jahre später, am 26. August 1921, im Schwarzwald ermordete Zentrumspolitiker Dr. Matthias Erzberger, dem sein Hauptbio- graph Epstein in seiner gründlichen Studie bescheinigt: «Erzberger war ein ungewöhnlich tüchtiger Politiker», und der von Papst Benedikt XV. «mit Beweisen seiner Gnade geradezu überschüttet» wurde.15 Bevor wir aber auf Erzberger, bzw. auf den offensichtlich von ihm stammenden Lösungsvorschlag mit dem Fürstentum Liechtenstein eingehen, ist die für diese Abhandlung sehr wesentliche Frage zu klären: Wer war der Verfasser jenes vorhin so ausführlich zitierten Antwortschreibens aus dem Vatikan? In Hoebers Broschüre wird der Name des Autors leider nicht genannt, seine Funktion bzw. Position aber so beschrieben, dass er die Meinung der «allein entscheidenden Stelle» - also des Papstes - 234
	        

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