Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1985) (85)

vornehm sein wollende) Bürger geworden.3 Interessant sind diese Siegel noch für die Familienforscher und unter dem sozialgeschicht- lich interessanten Gesichtspunkt, dass Siegel Mittel zur Selbstdarstel- lung sind. Die Bedürfnisse der Familienforscher sind in Liechtenstein aber durch die Arbeit von Verling und Tschugmell weitgehend abgedeckt. Die Tabelle gibt einen zahlenmässigen Überblick über die in diesen Katalog aufgenommenen Siegel. Typisch ist zunächst einmal, dass die Zahl der Siegel im Laufe der Zeit kontinuierlich ansteigt. Über die Hälfte der Siegel stammt aus dem 17. Jahrhundert, ein Drittel allein aus dessen zweiter Hälfte. Typisch ist weiter die breite Streuung der vorhandenen Siegel: Neben Siegeln der verschiedenen Stände sind auch Siegel von kirchlichen Institutionen, Städten und Behörden zu finden. Was fehlt, sind Siegel von Zünften und andern Körperschaften - dies lässt sich durch den ländlichen Charakter der beiden ehemaligen Herrschaften Vaduz und Schellenberg leicht erklären. Ebenso fehlen Siegel von liechtensteinischen Gemeinden, die erst seit dem 19. Jahrhundert eigene Siegel führen. Auffallend ist ferner, dass (mit der Ausnahme eines vormundschaftlichen Verwaltungssiegelsaus dem 16. Jahrhundert) erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts eigentli- che Behörden- oder Kanzleisiegel in Liechtenstein vorkommen. Vor dieser Zeit verwendeten die Amtsinhaber für den amtlichen Gebrauch ihre persönlichen Siegel. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die staatliche Verwaltung einen patrimonialen Charakter hatte und sich die Verwaltungsbehörden noch nicht als bürokratische Institutionen mit einem dauerhaften, fest geregelten Aufgabenbereich verfestigt hatten. Die Institutionen der Gerichtsgemeinden vollzogen diese Entwicklung nie: Bis zur Aufhebung der beiden Landschaften siegelten die Landammänner stets mit ihren persönlichen Siegeln. Die Kehrseite der breiten Streuung der Siegel ist das Fehlen von lückenlosen Siegelreihen von bestimmten Gruppen. Von den Siegeln der ehemaligen Landesherren sind (abgesehen von der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts) jeweils nur wenige Exemplare erhalten, von den Siegeln der Grafen von Werdenberg-Sargans zu Vaduz gar keines. Das Fehlen von geschlossenen Siegelreihen ist insbesondere aus kunst- 3 vgl. Ernst Ziegler, Die Siegelsammlung im Staatsarchiv Basel-Stadt. S. 68. 26
	        

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