Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1984) (84)

weiteres einordnen. Dass ein Vertreter des Hauses Schellenberg im Wappen eine Kirchenfahne führte, kann ausgeschlossen werden. Die Bezeichnung «von Schellenberg» für einen Graf Werdenberg-Sargans zu Vaduz befremdet, erscheint aber in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bei einem Mann wie Lirer durchaus möglich. Die Bezeichnung «Herrschaft Schellenberg» für das gesamte Gebiet des heutigen Liechtensteiner Unterlands entstand in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, also nach dem Aussterben der Grafen von Werdenberg-Sargans zu Vaduz. Diese hatten nur den südlichen Teil der Herrschaft Schellenberg besessen, die nördliche Hälfte mit den beiden Schellenberger Burgen gehörte seit 1317 den Grafen von Werdenberg-Heiligenberg zu Bludenz (schwarze Fahne in Silber). Als 1418 mit Albrecht von Bludenz der letzte Graf dieser Linie starb, entstand ein Streit um sein Erbe. Um 1434 wurde durch einen 31 Bei einer solchen Betrachtung sind freilich einige Ungereimtheiten festzustellen: Toggenburg war in der in Betracht kommenden Zeit im Besitz der Grafen von Toggenburg und nicht des Kaisers. Tübingen und Herrenberg (in Württemberg) passen nicht in diese Gegend - vielleicht wollte Lirer auf die Nennung der Pfalzgrafen von Tübingen als Stammhaus der Linien Tübingen und Montfort nicht verzichten. Die Pfalzgrafen von Tübingen teilten sich in die Linien Horb, Herrenberg, Asperg-Giessen und Böblingen-Lichteneck. Lirer nennt Herrenberg als einzige Linie. Dies rührt von der Namensgleichheit mit der ehemaligen Burg Herrenberg bei Sevelen her. Auch für Aegidius Tschudy besteht in seinem Wappenbuch aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts eine Verbindung zwischen beiden Herrenberg. Auf S. 408 ist ein Wappenschild mit goldener Fahne in Schwarz mit folgender Unterschrift abgebildet: «Die Grafen von Werdenberg zu Herrenberg bei Sevelen in der Werdenberger Grafschaft denen hernach Herrenberg in Württemberg gehört hat». Vgl. Anm. 35. 32 Die Figuren des Schwabenherzogs Rumulus und des Patriarchen Burgundus werden als Ausdruck einer politischen Wunschvorstellung des schwäbischen Adels interpretiert, die aus der Schwäbischen Chronik herausgelesen wird, nämlich der Wunsch nach der Wiederherstellung des Herzogtums Schwaben. - «Die Grafen von Wirtemberg, ihre Gebiete und Herrschaftsansprüche» sind zu finden in: Wappen- buch des Abts Ulrich von St.Gallen, entstanden 1466/70, Stiftsbibliothek St.Gallen, cod. 1084, S. 209; ferner in: Das Conrad Gruenenberg Wappenbuch 1483. Neu herausgegeben von R. Graf Stillfried-Alcantara und Ad.M. Hildebrandt, Görlitz 1875, f.51. Otto Neubecker, Heraldik, Frankfurt 1977, bildet auf S. 277 zwei Seiten aus dem Wappenbuch des Jörg Rugenn von 1496 ab, welche Besitz und Ansprüche des Kurfürsten von Sachsen und des Königs von Sizilien zeigen (Universitätsbibliothek Innsbruck, cod. 545.F. 34 v u. 36 r). 94
	        

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