Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1984) (84)

— 659 — gericht oder wa sü sin Jemer notdurftig werdent an all geverd dirr ding vnd diss redlichen tails ze warem / vnd offem vrkünd vnd ze ainer bestaten ewigen sicherhait so hän ich obgenanter Graff albrecht von werdenberg der Elter2 herr ze pludentz3 / für mich vnd all min erben vnd nachkomen min aigen Insigel offenlich gehenkt an disen brief der geben ist ze veltkirch1 an / dem nächsten fritag nach aller hayligen tag In dem Jar do man zalt von Christus gebürt druzehenhvndert vnd Nvnzig. Jar / darnach in dem Vierden Jahr j j j Übersetzung Ich Graf Alb recht von Werdenberg der Ältere,2 Herr zu Bludenz,3 verkünde und bekenne öffentlich mit dieser Urkunde allen denen, die sie ansehen oder hören lesen, dass ich mit gutem Willen und guter Überlegung, nach Rat meiner Amtleute und anderer ehrbarer Leute zu Zeiten und Tagen, da ich es rechtlich wohl tun konnte, in Liebe, Freundschaft und Güte übereingekommen bin mit meinem lieben Schwager Graf Heinrich von Werdenberg von Sargans,4 Herren zu Vaduz,5 über die nachgenannten ehrbaren Leute, die heute wohnhaft und gesessen sind oberhalb des Schaan waldes6 und von der III7 aufwärts, es sei an dem Eschnerberg,8 zu Tosters9 oder dort herum und auch weiter hinauf, die er und ich miteinander zu teilen gehabt haben und die auch beiderseits jeder seinen Teil, was ihm gehört, zu Nutzen hatte. Wegen derselben Leute und der Teilung bin ich obgenannter Graf Albrecht2 recht und redlich übereingekommen mit dem vorgenannten meinem Schwager Graf Heinrich,4 so dass ihm und seinen Erben von denselben Leuten recht zuteil geworden und zugefallen sind: erstens des Schgöls 
10 Weib und Kinder; dann Eis Brandl in," sesshaft zu Schaan 
12 und ihre Kinder; und Gross Jäckli und dessen Weib und Kinder; dann Henni Rieh 
13 und seine Schwester Anna; dann Claus, der Brunne- rin 
14 Sohn und der Hut ;15 dann Eis und Henni, Heinzen seligen Kinder von Salums;16 dann des Spiegels 
17 von Triesen 
18 Weib und Kinder; dann Gret, des Pontzen19 Tochter; dann Kunlis des Grawen20 Weib und Kinder; dann Heinzen Nollen21 Weib und ihre Tochter und deren Kinder; dann Wältin Lotters22 Weib und Mera23 Hennis Weib und das Glätzli24 mit Weib und Kindern; dann Hartmanns Schlinsers25 Sohn, Ursel Verrin,26 Uli Swartz27 mit Weib und Kindern, nur ausgenommen sein Sohn Jäckli; dann er hat bekommen Uli Stofer28 und Peters Schniders29 seligen Kinder miteinander, Heinz B i s i s30 Sohn und auch Frick Wild31 mit Weib und Kindern, von des vorgenannten Peters Schniders29 Kindern, ausgenommen Peter Schnider29 ab Fresch32 und dessen Kinder und
	        

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