Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1984) (84)

Christoff Bademer12 soll als Maler 260 fl. erhalten. Diese Summe übersteigt die Vergütung Kerns als dem Hauptverantwortlichen! Mithin könnte man annehmen, das Gemälde, welches der Hochaltar als Mittelstück umschloss (Abb. 3), sei das Werk Bademers. Dem widerspricht jedoch der Wortlaut des Vertrages. Dem «Flachmaller» oder Fassmaler Bademer wird ausschliesslich die Aufgabe zugewiesen, den Altar zu fassen, das heisst, das Holzwerk sachgerecht zu bemalen und zu vergolden.13 Diese Arbeit verlangte eine besondere Kunstfer- tigkeit und war äusserst kostspielig. Allein das echte Blattgold, mit dem die Vergoldung ausgeführt wurde, forderte seinen Preis. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint die hohe Lohnzahlung an Bademer angemessen. Als Maler des Altarbildes kommt er demnach nicht in Frage.14 Der persönliche Anteil der Künstler wurde in den Verträgen der Barockzeit in einer Weise festgesetzt, die sich mit unseren Begriffen von der Originalität eines Kunstwerkes nicht vereinbaren lässt.IS Doch darf man im Falle des Eschener Vertrages allein Erasmus Kern als Künstler bezeichnen, da er mit dem Entwurf und den Schnitzarbeiten betraut wurde, Bademer und Gamall dagegen nur 12 In den Akten des Feldkircher Stadtarchivs findet sich ein Christoph Bodtmar (Bodemehr), Maler von Lindau (Akt Nr. 1044, Rechnung für Arbeiten am Pfarrkirchenaltar. 1664. IV. 21. 1044, 4/21). Siehe: Dagobert Frey (N 3), S. 568. Möglicherweise handelt es sich bei dieser Person um Christoff Bademer. 13 Zur Technik des Fassens: Herbert Schindler, Der Schnitzaltar, Regensburg 1978, S. 280 ff. - Wenn es im Werkvertrag heißt: «Und solle alleß aufß schönst vergulden und verbrunieren» so ist damit eine Mattvergoldung gemeint. Denn «verbrunieren» entspricht wohl dem «praunieren». was eine Blattvergoldung ohne abschließende Polierung bezeichnete. Siehe: Herbert Schindler, a.a.O., S. 326 Fussn. 47. Nicht richtig ist es, «verbrunieren» mit polieren gleichzusetzen, wie dies bei Poeschel (N 3), S. 62 und Sperger (N 2), S. 176 geschieht. 14 Zu diesem Ergebnis kommt auch Erwin Poeschel, wenn er schreibt: «Das Bild . . . wurde also offenbar anderswoher bezogen.» Zitat: Erwin Poeschel (N 3), S. 62. - Das Gemälde, das sich heute im Heimatmuseum des Kreises Heinsberg in Heinsberg befindet, wird dort fälschlicherweise Christoff Bademer zugeschrieben. 15 So urteilt: Matthäus Pest, Die Finanzierung des süddeutschen Kirchen- und Klosterbaues in der Barockzeit, Dissertation, München 1938. S. 57. 17
	        

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