Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

aus väterlicher Fürsorge für die Unterthan nicht hemmen sollte. Wären die Beamten zu[r] Administrirung eines derartigen Regals geeignet und wolten Seine Durchlaucht die Vorauslagen selbst tragen, so könnte auf die Einziehung des Regals gedacht werden - aber es würde eine Goldensteiner Eisenhammer-Fabrique-Regie80 hieraus resultiren und diese die wenigen Thaler, so in die Renten einfliessen, gar absorbiren, daher in dieser Einöde schon immer der trokene Zins der sicherste Gewin ist. Hier in Vaduz ist noch die Wohnung des Landvogts von 2 Stockwerken, bestehend in jedem Stockwerk aus 5 Zimmern, wo in einem Löchl die sogenannte Kanzley angebracht ist - aber während meiner Anwesenheit nicht eine Stund im Tag offen stehet, weil man erstens sich nicht zu beschäftigen weiss: In Dörfern alles ausgemacht wird, die landesherrlichen Jura den Bauern-Vögten81 übertragen werden, der Amtschreiber seinen Speculationen nachhängt, der Landvogt beim Ofen brütet und lange Weile braucht, bis seine zitternde Hand einen Buchstaben darnieder schreibt, er gar nicht verstehet, was der Geschäftszug und Ordnung erheischet. Neben dem Amtshause ist die fürstliche Tafern, ein Holzstoss von unentlicher Massa, worin so viel zu repariren wäre, dass der jährliche Zins auf Jahre verschlungen würde, wenn Hand angelegt werden sollte. Statt dem Keller bestehet hiebei ein gewölbter Einsatz gerade an der Sonnen-Seite, weil der ganze Berg aus einer Steinmasse bestehet [,die] keinen Keller zu sprengen erlaubt, in der Niederfung] aber blos Sümpfe und nicht abzuleitende Gewässer diese Anlage verhindern. Neben der Kirch ist des Rentmeisters Wohnung, ein ganz artiges Gebäudl mit Garten, unweit diesem das Quartier des Chyrurg Grass auf einem Stock, endlich die 2 besondern, eben geräumigen Wohnun- gen der Schlosskapläne, deren Erhaltung insgesamt denen Renten obliegen. Ich schlage vor,82 den Chyrurgus Grass aus dem fürstlichen Quartier zu schaffen und einen statt des bisherigen Amtschreibers aufzustellenden Gerichts-Actuar dort zu plassiren,83 sonst der Zank und Hader mit dem Rentmeister und Chyrurg nie aufhören wird, 11 welcher schon in die böblhaftesten Grobheiten ausgeartet ist. Auf alle Fälle muss hier ein Landvogt, Rentmeister und Gerichts-Actuar oder 92
	        

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