Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

wodurch er nur die Hilsen von Körnern ablöst, herunterschaft. Der Windfang bläst die Hilsen in einem eigenen Gang heraus auf die Erde. Die Körner hingegen fallen durch die eigends angebrachte Öfnung in eine unter dieser stehende Bodung. Da jedoch die Enthülsung auf einen Umtrieb nicht vollendet ist, so werden sie 3 bis 5 mal aufgegeben, bis die vollendete Entleerung der Hilsen von Körnern merkbar wird. Der so gereinigte Spelz wird dann auf die ordentliche Mahlmühle gebracht und wie in Österreich der Weitz behandelt. Hier wird gar wenig Korn, Weitz keiner, nur Winter- und Sommer-Spelz, Türkenweitz, Hanf von einer Klafter Höhe, Flachs, viel Gerst, kein Haber, Kraut, Saubohnen und häufige Erdäpfl gebauet. Die Mühle trägt 1000 f Zins, würde bei zureichendem Malter75 in unserm Land 4000 f ertragen, aber hier bestehet das Malter eines Einzelnen selten in mehr als einem oder 2 Vierteln,76 höchstens einem Metzen,77 und so muss der Müller jedem Einzelnen diese Wenigkeit vermählen, wo er bei completen Maltern 20 mal mehr verdienen könnte, und eben wegen diesen Verhältnissen ist der Müller, der sonst geschikt und thätig ist, noch in starken Rentrest. Den Türken und gedörte Erdäpfel bringen die Landleüte am haüfigsten zur Mühle, welche dem Müller nicht geringe Beschäftigung verursachen und wenigen Gewinn abwerfen. Noch an diesem Fluss ist die Rheinbergerische78 Gipsmühle mit einem schönen Stockwerk zur Wohnung und beifindiger Bretsäge. Da letztere aber nicht rentiret, so gedenket er sie in eine Öhlmühle zu umwandeln, glaubt, daraus mehr Nutzen als aus der Bretsääg zu ziehen. Das Gebäude hat Rheinberger nach gepachtetem79 Gipsbruch aus eigenen Mitteln mit grossem Aufwand aufgeführt und viele Gründe zu einem Depot und Garten eingekauft. Indessen machet ihm der bayerische Zoll ein grosses Hinderniss im vorteilhaften Verschleiss des Gips, [er] ist daher nur entschlossen, die Pachtung auf den Fall beizubehalten, wenn er sie nach Abschlag der ihm noch zu Recht [zukommenden 3 auf weitere 15 Jahre erhalten würde, in der Hofnung für eine bessere Zukunft, weil ihm die Anlag schon so viele Kosten verursachet hat. Ungeachtet der Zins von jährlich 62 f nicht bedeütend 10 ist, so ist doch der Vortheil des Unterthans durch einen gesicherten Verdienst beim Steinbruch von grossem Belang, den der Landesherr 9t
	        

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