hingegen folgende Anpassungen vorgenommen: j wird entsprechend seinem Lautwert als j oder i wiedergegeben. Endungen auf -en und -em, die Hauer nicht unterschied, werden berichtigt. Die Gross- und Kleinschreibung wird den modernen Regeln angepasst, ebenso die Interpunktion. Die Getrennt- und Zusammenschreibung folgt der Vorlage. Substantivische Komposita, die bei Hauer oft unverbunden stehen, werden durch einen Bindestrich zusammengehängt (Vieh- Transport statt Vieh Transport). Abkürzungen werden aufgelöst, ohne dies im Text ersichtlich zu machen, sofern sie eindeutig sind, sonst werden sie in eckigen Klammern aufgelöst. Fehlende Satzteile werden, sofern dies für die Verständlichkeit des Textes nötig erscheint, in eckigen Klammern ergänzt. Wörter, die bereits von Hauer in Klammern gesetzt wurden, werden in runden Klammern wiedergege- ben. Textstellen, die nicht sicher lesbar sind, werden mit einem Fragezeichen in eckigen Klammern versehen. Zusätze am Rand des Textes, die bei der späteren Arbeit in Wien angebracht wurden, werden in den Anmerkungen wiedergegeben. LITERATURHINWEISE Da die einschlägige Literatur in den Jahrbüchern des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (JBL) ausreichend bekannt ist, kann hier auf ein ausführliches Literaturverzeichnis verzichtet werden. Speziell hingewiesen sei lediglich auf 3 Arbeiten, die nicht in diesen Jahrbüchern erschienen sind und die weitere Literaturangaben enthalten: Büchel Josef: Der Gemeindenutzen im Fürstentum Liechtenstein. Triesen 1953. Ospelt Alois: Verfassungstexte 1808 - 1918. In: Liechtenstein Politische Schrif- ten. Bd. 8. Vaduz 1901. S. 245 ff. Vogt Paul: Verwaltungsstruktur und Verwaltungsreformen im Fürstentum Liechtenstein in der ersten Hälfte des 19. Jh. Liz. Arbeit. Zürich 1979. 82