Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

Beurteilung erfolgte freilich erst einige Jahre später in der Rückschau auf die Ereignisse von 1808. Vorerst wussten die Liechtensteiner noch nicht, was auf sie zukam. Nach seiner Rückkehr nach Wien unterrichtete Georg Hauer Fürst Johann I. über die Ergebnisse seiner Reise und schlug dabei einschneidende Reformen vor. Seine Vorschläge fanden die uneinge- schränkte Zustimmung des Fürsten. Hauer erhielt den Auftrag, eine neue Dienstinstruktion auszuarbeiten, die einem neu zu ernennenden Landvogt in Vaduz als Richtschnur für die zukünftige Organisation und Tätigkeit des Oberamtes in Vaduz dienen sollte.7 Die neue Dienstinstruktion wurde am 7. Oktober 1808 von den beiden liechtensteinischen Hofräten Theobald von Walberg und Georg Hauer unterzeichnet. Sie kam einem völligen «Umsturz» der alten Ordnung gleich. Obwohl die Unterschrift des Fürsten Johann I. fehlt, war dieser zweifellos mit allem einverstanden.8 Die Dienstinstruktion vom 7. Oktober 1808 wurde in der liechtensteinischen Geschichtsschreibung schon wiederholt darge- stellt, und ihr Text wurde bereits einmal auszugsweise9 und einmal vollständig publiziert.10 Angesichts der Bedeutung, die diesem Doku- ment zukommt, ist es sicher gerechtfertigt, den «Lokalisierungs- Bericht» Georg Hauers einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Dieser Bericht zeigt, wie die absolutistisch eingestellten fürstlichen Beamten dachten und unter welchen Gesichtspunkten sie 7 Entwurf der Dienstinstruktion von 1808 in der Handschrift Georg Hauers im Hausarchiv der Regierenden Fürsten von Liechtenstein, Kopie im Liechtensteini- schen Landesarchiv. Der Herausgeber bedankt sich auch an dieser Stelle für wertvolle Hinweise (insbesondere zur Person von Georg Hauer) bei Frau Dr. Evelin Oberhammer, Archivarin im fürstlichen Hausarchiv. 8 Die Erklärung dafür, dass die Dienstinstruktion von Fürst Johann I. nicht unterschrieben wurde, ist vermutlich recht einfach: Fürst Johann I. weilte Anfang Oktober 1808 nicht in Wien. Dies geht aus einem Schreiben in ganz anderem Zusammenhang hervor (Walberg an Schmid-Grollenburg am 5. 10. 1808. HALW S312). 9 Auszug aus der dem Landvogt Josef Schuppler erteilten Dienstinstruktion vom 7. Oktober 1808. Hrsg. von Karl von In derMaur. In: JBL 1905, S. 203-208. 10 Dienstinstruktionen für Landvogt Josef Schuppler vom 7. Oktober 1808. Hrsg. von Alois Ospelt. In: Liechtenstein Politische Schriften Bd. 8, 1981. S. 247 - 258. 75
	        

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