Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

an und diese entschied in einem 'Erkenntnis' vom 2. 4. 1852 folgendermassen: 'In der heutigen Sitzung wurde die schon früher ausgesprochene Ansicht . . . dahin widerholt, dass das Vogelmolken unentgeltlich aufgehoben sei'. Doch für den Fall, dass eine übergeord- nete Kommission zur Auffassung gelange, 'das Vogelmolken sei nur gegen billige Entschädigung aufgehoben', so fällte die Bezirkskommis- sion bereits eine Eventualentscheidung und bestimmte gleichzeitig die in diesem Fall zu leistenden Ablösungsbeträge. Selbstverständlich legte das liechtensteinische Rentamt gleich Berufung gegen eine unentgeltliche Aufhebung des Vogelmolkens ein, und die Grundent- lastungskreiskommission für Vorarlberg gab am 6. 5. 1852 diesem Begehren statt und bestätigte das eventuelle Erkenntnis der Bezirks- kommission. Daraufhin ergriff die Gemeinde Nenzing Rekurs, der jedoch von der nächsthöheren Instanz, der Grundentlastungslandes- kommission in Innsbruck, verworfen wurde (19. 11. 1852). Die Gemeinde Nenzing wandte sich nun in einem neuerlichen Rekurs an das Innenministerium in Wien und dieses betätigte mit Erlass vom 29. 4. 1853, ZI. 10.863/501 die Entscheidung der Landeskommission, dass das Vogelmolken 'eine billig zu entschädigende Naturalergiebigkeit' sei.» Schlussendlich zahlten die Nenzinger und Frastanzer zusammen eine Ablösesumme von insgesamt 425 Gulden und 30 Kreuzern an die fürstl. Rentkasse in Vaduz. Wenn man diesen Betrag mit der von den liechtensteinischen Alpen aufgebrachten Ablösungssumme in Höhe von 2676 Gulden und 30 Kreuzern vergleicht, so kann man feststellen, dass sich die konstante Obstruktion der Walgauer Gemein- den gegen diese Abgabe doch gelohnt hat, denn 1507 hatte das Vogelmolken von den liechtensteinischen Alpen an Schmalz 14 fiertel und 5 Pfund, sowie llO'A fiertel Käs ergeben. Der Ertrag des Vogelmolkens auf den Nenzinger und Frastanzer Alpen betrug 1507 nicht wesentlich weniger, nämlich 11 fiertel Schmalz und 88 fiertel Käse. Es haben also Revolutionen dieser alten, nur im ehemaligen Churrätien beheimateten Feudallast ihr endgültiges Ende bereitet. Ich hoffe, mit meinen Ausführungen etwas mehr Klarheit in diese Angelegenheit gebracht zu haben. Unserer Landesbibliothek danke ich für Literaturbeschaffung und Herrn Landesbibliothekar und -archivar, Dr. Alois Ospelt, für gute Gespräche in dieser Sache. 70
	        

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