Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

der reissenden wilden Tiere) überliessen sie anderen. So gingen sie, bzw. die Grafen von Sulz, dieses Jagdreviers verlustig. V. AUFHEBUNG BZW. ABLÖSUNG DES VOGELRECHTES In den nun schweizerischen Gebieten des ehemals churrätischen Staatsgebildes wurde das Vogelmahl (Tagmulchen, Lobmahl, Loub- stuck, Malmilch etc.) soweit es noch bestand, schon im Jahre 1798, als die alte Ordnung der schweizerischen Eidgenossenschaft unter den harten Schlägen Napoleons zusammenbrach, ersatzlos aufgehoben. Auch das Revolutionsjahr 1848, das sich im Fürstentum Liechten- stein ebenfalls bemerkbar machte, räumte in Mitteleuropa mit vielen alten Feudallasten auf. Fürst Alois hob 1848 verschiedene altherge- brachte Abgaben unentgeltlich auf, so das Pleuelgeld, den Neugereu- tenschilling, den Schäfhaberzins, die Fasnachtshenne. Er verzichtete auf die weitere Entrichtung dieser uralten landesherrlichen Regalien. Das Jagdrecht, ebenfalls ein uraltes Regal der Landesherren, trat Fürst Alois im Jahre 1848 dem Lande ab. Das Vogelmolken erklärte der Fürst für ablösbar. Diese Ablösung aber wurde erst 1855 durchgeführt. Dabei wurde vorerst die Belastung sämtlicher Hecht. Kuhalpen errechnet: es mussten jährlich alles in allem 313 Pfund Butter und 626 Pfund Käse an die fürstl. Rentkasse abgeliefert werden. Das hieraus ermittelte Ablöse-Kapital belief sich auf nahezu 2700 Gulden. Dieser Betrag wurde bei der fürstl. Rentkasse eingezahlt. Damit fand eine alte, bei uns urkundlich bis in 14. Jahrhundert nachweisbare Abgabe, ihr endgültiges Ende. Die Vorarlberger Alpen, die das Vögelmolken schon seit Jahrhun- derten nur ganz widerwillig nach Vaduz ablieferten, hatten, wie ich das im Abschnitt IV schilderte, immer wieder versucht, diese Grundlast zu schmälern oder ganz abzuschütteln. Als dann im Jahre 1848 im Zuge der in Österreich ausgebrochenen Revolution eine allgemeine Grundentlastung erzwungen wurde, stellten Nenzing und Frastanz die Ablieferung des Vogelmolkens sofort ein, ohne erst einen behördlichen Entscheid abzuwarten. Über diesen letzten Akt berichtet Elmar Schallert aufgrund der Aktenlage im Gemeinde-Archiv Nenzing recht ausführlich auf Seite 74 seiner Hausarbeit: «Das fürstl. Rentamt wiederum meldete seine Forderungen bei der Bezirksgrundentlastungskommission in Bludenz 69
	        

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