Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

klärende Bemerkungen angebracht. Ich möchte diese Urkunde in einen grösseren Rahmen stellen. Es handelt sich dabei um die gerichtliche Einvernahme vieler Zeugen, die den bisherigen Verlauf der Jagdgrenze der Herren von Vaduz zu Protokoll gaben. Diesen Zeugenaussagen ist zu entnehmen, dass der ganze Talkessel von Gamperdona einwandfrei zum Jagdgebiet der Herren von Brandis und Sulz gehörte. Elmar Schallert ging in seiner schon zitierten Arbeit auch diesem Sachverhalt gründlich nach. Er konnte verschiedene in der Urkunde genannte Örtlichkeiten, die vor 500 Jahren noch ganz andere Namen trugen, aufgrund seiner Ortskenntnisse zuverlässig festlegen und hat zudem den Verlauf der alten und der im Jahre 1515 neu festgelegten Grenze auf einer Kartenskizze festgehalten. Dieser eigenartige Verlauf der Jagdgrenze war offensichtlich verschiedenen Herren, vor allem den österr. Vogteibeamten in Bludenz ein Dorn im Auge. Es liefen Jahre hindurch Verhandlungen zwischen kaiserlichen Beamten und dem Grafen von Sulz zu Vaduz. Das Verhandlungsziel der österr. Seite war ganz offensichtlich, die Jagdgrenze mit der Landesgrenze übereinstimmend zu gestalten. Kaiser Maximilian I., bekannt als leidenschaftlicher Gebirgsjäger, war im Jahre 1510 in Nenzing auf Jagd.9 Er kannte also das Problem aus eigener Anschauung. Die Urkunde, welche das Vaduzer Gericht am 27. August 1515 ausstellte, bildete auf Seiten des Grafen Rudolf von Sulz, der die Grafschaft Vaduz erst vor einigen Jahren erworben hatte, sozusagen den Schlusspunkt der schon lange gelaufenen Verhandlungen, denn schon 9 Tage später, nämlich am 5. Sept. 1515, wurde zwischen Kaiser Maximilian I. und dem Grafen Rudolf von Sulz ein Vertrag über diese Streitfrage geschlossen. Dieser Vertrag10 brachte gleichzeitig auch Bereinigungen von strittigen Grenzen und Rechten im Bereich von Schaanwald und Damüls/Blumenegg. Einlei- tend heisst es in diesem Abkommen «Zue wissen, als sich zwischen des allerdurchleüchtigisten, grossmächtigisten fürsten und herren Maximilian römischen kaysers zue allen zeiten mehrer des reichs in Germanien, zue Hungern, Dalmatien, Croatien etc,. künig erzherzog zue Österreich, herzog zue Burgundi, zue Brabandt und pfalzgrave 9 Siehe Pruggersche Chronik, Veldkirch 1685. 10 Siehe Montfort 8. Jg. 1956/Heft 1, Seite 85 ff., wo diese Urkunde abgedruckt ist. 65
	        

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