Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

das Vogelmolken die wilden Tiere von ihren Viehherden und den Feldern fernhalten und zu diesem Zwecke Jäger und Knechte mit Hunden unterhalten. Da aber die Herrschaft kein Geld mehr zur Erledigung der wilden Tiere ausgeben und diese nicht mehr jagen will, so wollen auch die Untertanen das Vogelmolken nicht mehr ablie- fern». Auch den Walgauern war also 1525 noch bekannt, warum das Vogelmolken an die Herrschaft gegeben wurde. Man sieht aus diesen zeitgenössischen Belegen, dass die Entwick- lung im ganzen Gebiet des ehemaligen Churrätien ähnlich verlief. Das Vogelmahl bestand in Graubünden, Liechtenstein, St.Galler Oberland und im südlichen Vorarlberg aus dem Molkenertrag an einem ganz bestimmten Alptage. In Graubünden war es das Vogelmahl, das Vogelrecht und vor allem das Tagmulchen, in Liechtenstein war es das Vogelrecht, auch das Vogelmolken, Alpmolken oder Alprecht, im südlichen Vorarlberg war es das Vogelmolken. Die Werdenberger Urkunden nennen das Vogelmahl lobmal, lopmal. In den Obertoggen- burger Alpen waren die Bezeichnungen Loubmal, Loubstuk, Mal- milch, Tagmilch, Tagmulchen geläufig. In Graubünden, im Sarganserland, im Werdenbergischen und auch in Vorarlberg ist man sich einig, dass das Vogelmahl ursprünglich eine Gegenleistung der Bauern an den Landesherrn für den Schutz vor wilden Tieren war. In der liechtensteinischen Literatur aber wird von einigen Autoren die Ansicht vertreten, diese Abgabe hänge mit dem Verkaufe der Alpen durch die Grafen an die Gemeinden zusammen. Die Verkäufer hätten sich dabei diese Abgabe so ausbedungen. Das Vogelrecht wäre demnach ein Teil des ausbedungenen Kaufschillinges. Wir haben den Kaufvertrag über die Alpe Valüna aus dem Jahre 1378 in seinem genauen Wortlaut vorliegen. Hier wurde vom Verkäufer das Alprecht (= Vogelrecht) vorbehalten, aber nicht als Teil des Kaufver- trages, sondern als herkömmliches, landesherrliches Recht. Es heisst dort wörtlich (Übersetzung): «Davon ausgeschlossen und ausgeklam- mert seien unser Alprecht und unsere Dienstleistungen, die wir von Alpen haben. In diesem Belang bleibe es wie es gewöhnlich war.» Die Triesner lieferten demnach schon als Lehensleute von der Alpe Valüna den Molkenertrag von einem Tag an den Landesherrn ab. Der Nachsatz «die wir von Alpen haben», hat nur so einen Sinn. Ich finde in unserer Geschichtsliteratur keinen soliden Anhaltspunkt mit dem belegt werden könnte, dass unser «Vogelrecht» durch Kaufverträge 57
	        

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