Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

um den Küemettler im Gasterland (in der Nähe des Speers). In Vorarlberg finden wir diese Abgabe an die Herrschaft unter der Bezeichnung «Vogelmolken» im Grossen Walsertal. Josef Grabherr schreibt im Jahre 1906 in der Festschrift zum 50jährigen Bestand des Vorarlberger Landesmuseums unter dem Titel «Die reichsunmittelbare Herrschaft Blumenegg» das folgende: Für die Abwehr schädlicher Tiere liefern die Alpen des Walsertales das gesamte jährlich am Jakobstag fallende Molken ins Schloss nach Blumenegg ab. Auch hier hatten also die Walser diesbezüglich keine Sonderstellung. Auf das Vogelmolken in der vorarlbergischen Herr- schaft Sonnenberg komme ich an anderer Stelle ausführlich zu sprechen. Auch das Montafon musste das Vogelmolken nach Bludenz abliefern. Ich beziehe mich dabei auf die Ausführungen von Elmar Schallert, Nenzing, in seiner «Hausarbeit zur Lehramtprüfung aus Geschichte über Jagd und Vogelmolken in Nenzing am Ende des Mittelalters und zu Beginn der Neuzeit». Eingereicht wurde diese Arbeit bei Univ. Prof. Dr. Karl Pivec, Innsbruck 1968. Die angezogene Stelle findet sich auf Seite 55. Weiters bringt Prof. Leo Jutz in seinem Vorarlbergisch/liechtenst. Wörterbuch im Band I, auf Kolonne 960 über das Vogelmolken im Montafon folgende Bemerkung: «Und zue mehrerem Bericht, so hat solich Vogelrecht Anno 1506 in Montafon ertragen 24 Fiertel Schmalz und 84 Werdt Käss, Bludenzer Gewicht». Wenn man die ehemalige Verbreitung dieser unter den verschie- densten Namen auftretenden Abgabe in Graubünden, Liechtenstein, Sargans, Werdenberg, Gaster und Südvorarlberg auf der historischen Landkarte einzeichnet, so stellt man fest, dass das Vogelrecht in Churrätien beheimatet war. Ausserhalb Churrätiens finden wir diese Feudalabgabe nicht. Die Alpen des unteren Rheintales, des Appenzel- lerlandes, der Grafschaft Uznach, der schwyzerischen March, des Glarnerlandes, Tirols und des nördlichen Vorarlberges kannten diese Grundlast zu keiner Zeit. Der Rechtshistoriker Dr. Ferdinand Elsener, Rapperswil, der spätere Professor für deutsche Rechtsgeschichte an der Universität Tübingen, stellt in einem Aufsatz fest: «Die Fundorte des Vogelmahles als dingliche Abgabe beweisen, dass es ein churräti- sches Recht war». Diese Abhandlung ist betitelt mit «Das Vogelmahl eine churrätische Grundlast» und erschien im Bündner Monatsblatt, Chur 1947. Elsener Ferdinand fährt dann fort: «Es bleibt noch die Frage aus welcher Zeit dieser Rechtsbrauch datiert? Das Vogelmahl als 54
	        

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