Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

Besitz der Gemeinden, bzw. Alpgenossenschaften über, wofür das Vogel recht zu leisten blieb. Es wird mit der Verbindlichkeit der Obrigkeit, die Alpen vor wilden Tieren zu schützen, in Zusammen- hang gebracht. Es kann sich aber auch einfach um den Ablösungszins für das Alprecht, welches sich die Herrschaft bei Vergebung oder Verkauf der Alpen jeweilen vorbehielt (als Recht, nicht als Abgabe), handeln.» f) Als vorläufig letzte Äusserung zur Entstehung dieser uralten Feudallast führe ich einen kleinen Abschnitt aus der Dissertation von Alois Ospelt über die «Wirtschaftsgeschichte des Fürstentums Liech- tenstein im 19. Jahrhundert» an; diese ist publiziert im hist. Jahrbuch 1972. Auf Seite 197 ist da zu lesen: «Ein Zeichen dafür, dass die Alpen ursprünglich landesherrliches Eigentum waren, stellte das sogenannte «Alprecht» oder «Vogelmolken» dar. Die Landesherrschaft, die im Alpgebiet das Jagd- und Holzschlagrecht bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts innehatte, bezog jährlich von den Alpen mit Sennerei- betrieb ein festgelegtes Quantum an Butter und Käse. Das Rechtsver- hältnis, aus dem diese Abgabe entsprungen war, ist bis heute nicht eindeutig geklärt. Es kann sich dabei um eine Anerkennungsgabe an den Landesherrn zur Bestätigung seines Jagdrechtes bzw. auch seiner Jagdpflicht, oder einfach um einen Ablösungszins für das Alprecht der Landesherrschaft, das sich diese anlässlich des Verkaufs vorbehalten hatte, gehandelt haben.» In den Jahrbüchern des hist. Vereins kommt das «Vogelrecht» noch öfters zur Sprache. Ich habe nur die Stelle herangezogen, die sich mit der Enstehung dieser Feudallast befassen oder sonst Wissenswertes darüber aussagen. II. DIESE NATURALABGABE IST NICHT AUF UNSER LAND BESCHRÄNKT: SIE IST EINE CHURRÄTISCHE RECHTSINSTITUTION Im historischen Schrifttum des Kantons Graubünden stösst man immer wieder auf das «Vögelmal», eine auf die Kuhalpen gelegte Grundlast, die in der Abgabe der Molken eines Tages bestand. Im Bündnerland hiess das Vogelmahl vielfach auch «Tagmulchen». Das Vogelmahl war in unserem südlichen Nachbarland ehemals weitver- 52
	        

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