Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

— 583 — Übersetzung Wir Graf Ulrich2 und Graf Hug3 von Montfort erklären öffentlich mit dieser Urkunde vor allen denen, die ihn ansehen oder lesen, dass wir mit guter Überlegung und weiser Leute und Verwandten Rat und mit Wissen Herrn Johanns von Hallwil,4 unserer Herren der Herzöge von Österreich Vogt wegen aller Zwietracht, Misshelligkeit und Krieg, die wir hatten und gehabt haben mit unsern lieben Vettern, Grafen Albrecht5 von Werdenberg und seinem Sohn Graf Albrecht,6Graf H art mann7 und Graf Rudolf8 von Werden- berg Gebrüdern und unserem Oheim Graf Friedrich9 von Toggenburg, in Liebe und Güte übereingekommen sind und einen echten ganz vertraulichen Friedensschluss angenommen haben, mit ihnen und allen ihren Helfern und Dienstleuten und insbesondere wegen des Krieges, den wir mit unseren Vettern und Oheimen, Graf Rudolf8 und Graf Friedrich9 hatten, wegen des von Vaz10 selig. Wir Graf Ulrich2 bekennen auch, dass wir die Burg Vaduz, " Leute und Güter, die Vogt Ulrich von Mätsch12 versetzt wurden, zu derselben Feste zu einem Leibgeding bis zu unserem Tod haben sollen und wenn wir gestorben sind, so soll dieselbe Feste Va d u z,11 Leute und Güter frei sein und an unsere Vettern Graf Hartmann7 und Graf Rudolf8 Gebrüder fallen und sollen auch mit dem Weingarten zu Vaduz 
11 nichts mehr zu tun haben. Wir bekennen auch, wen wir auf die Feste Vaduz11 als Burgmann oder Burgvogt setzen, dass die einen Eid schwören zu den Heiligen, wenn wir nicht mehr leben und tot sind, dass die dann die Feste unverzüglich einantworten den vorgenannten meinen Vettern Graf Hartmann7 und Graf Rudolf8 Gebrüdern und ihren Erben, wenn sie gestorben wären und so oft wir den Burgmann und die Vögte geändert haben, die wir dann einsetzen, sollen auch dasselbe schwören. Wir Graf Ulrich2 sollen auch unserem Oheim Graf Friedrich9 von Toggenburg die Burg Winegg13 einantworten und unverzüglich wieder geben. Es ist auch beredet worden und haben wir uns selbst dies vorbehalten, wenn wir wegen des Bündnisses, das wir mit den Städten haben, die Maier von Altstätten14 müssten kriegerisch angreifen, gegen die sollen wir zuhilfe kommen unter der Bedingung, dass wir es ihnen vorher ansagen sollen. Es ist auch mündlich abgemacht, wenn unsere Vettern Graf Albrecht5 und sein Sohn,6 Graf Hartmann7 und Graf Rudolf8 und unser Oheim, Graf Friedrich,9 ihre Helfer und Dienstleute an uns und die Unseren berechtigte Geld- oder andere Forderungen hätten, die diesen Krieg nicht berühren, die sollen wir gütlich und recht austragen, ohne Betrug. Es sollen auch alle Gefangenen, die in diesem Krieg gefangen worden sind, den wir eben gehabt haben mit unseren vorgenannten Vettern und Oheimen, worüber wir gerade
	        

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