Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

werden Kandidaten aus den deutschen Bundesstaaten zugelassen».58 Nach Auflösung des Deutschen Bundes besuchten die liechtensteini- schen Lehramtsanwärter wieder die Bregenzer Einrichtung; sie wurde jedoch 1888 geschlossen. Die fürstlichen Ämter trafen nun Vereinba- rungen mit einem in sehr gutem Rufe stehenden Lehrerseminar in Saulgau in Württemberg. Im Jahre 1889 beschloss der Landesschulrat, die Lehramtsanwärter des Fürstentums dorthin zu schicken. Von einem Studenten ist bekannt, dass er im Jahre 1890 von Feldkirch nach Saulgau überwechselte».59 Auf einer Dienstreise vom 18. bis 21. August 1889 begleitete Hinger im Auftrag der Landeschulbehörde Zöglinge zur Aufnahme nach Saulgau. Die dortige Anstalt war 1877 als zweites katholisches Seminar Württembergs gegründet worden; «in diesem Jahr wurden dem neuen Seminar von 45 als fähig erkannten Präparanden 15 zugewiesen».60 Bei der 1890 verordneten Dienstreise nach Saulgau ging es darum, dass im Seminar in Saulgau nur noch solche Zöglinge aufgenommen wurden, die vorher dort die Präparandenanstalt besucht und die Aufnahmeprüfung bestanden hatten. Wegen dieser verlängerten Ausbildungszeit im entfernteren Württemberg lösten sich die Verbin- dungen mit Saulgau; den Anwärtern wurde freigestellt, die Anstalt in Saulgau oder die in sehr gutem Rufe stehende, vor der Haustür liegende private Ausbildungsstätte in Feldkirch-Tisis zu besuchen. «Allerdings hatten Lehrer mit der Ausbildung in Österreich Schwierig- keiten bei der Anstellung unter dem autokratischen Regime des Landesverwesers v. In der Maur.»61 Für die Verbindung mit Württem- berg in Erziehungs- und Bildungsfragen spricht auch ein Besuch des Kanonikus Wolfinger im Jahre 1857 in Ravensburg, wo er mit Fachleuten über die Reorganisation des liechtensteinischen Bildungs- systems diskutierte, da Württemberg hinsichtlich des Schulwesens in hohem Ansehen innerhalb der deutschen Staaten stand. Dieser gute Ruf war nicht unbegründet, denn «das Volksschulgesetz von 1836 58 Wie Anmerkung 1 S. 302 59 Wie Anmerkung 1 S. 341 60 Festschrift: Ein Jahrhundert Bildungstradition - Staatliches Aufbaugymnasium Saulgau Mai 1977 S. 11 61 Wie Anmerkung 1 S. 341 180
	        

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