Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

1827 den veränderten Verhältnissen und den grossen Anforderungen nicht mehr entspricht». An Inhalt und Form dieses für lange Jahrzehnte gültigen Schulge- setzes war Hinger beratend und formulierend massgeblich beteiligt: «Während erfolgreiche Regierungsbeamte eine unschätzbare Rolle spielten, kam doch die treibende Kraft für die grossen und kleinen Reformen unmittelbar vor der Akte 1859 und einige Jahrzehnte danach von dem Musterlehrer an der Elementarschule Vaduz. Er erfüllte seine Verpflichtungen gewissenhaft und war in seiner langen Dienstzeit zu einem grossen Teil für die Gestaltung des Bildungssy- stems verantwortlich, speziell in dergestaltenden Periode um 1859».50 Massgeblich war Hinger bei der Regelung des Schulbesuches der aus der Elementarschule entlassenen Jugendlichen durch die Verord- nung vom 22. Oktober 1861 beteiligt. Sein Eintreten bewirkte, dass der Unterricht nicht, wie ursprünglich vorgesehen, abends, sondern in den Tagesstunden abgehalten wurde und zwar für Knaben von 14 bis 18 Jahren als Handwerkerfortbildungsschule am Samstagnachmittag und für die Mädchen von 14 bis 16 Jahren neben der für sie beibehaltenen Sonntagsschule 3 Stunden «Industrieunterricht» werk- tags. Diese Bezeichnung für Handarbeitsunterricht hielt sich ander- wärts noch lange, so z.B. in Hohenzollern m.W. bis etwa nach dem ersten Weltkrieg. Vom Jahre 1884 an erreichte Hinger, dass auch der Wiederholungsunterricht für Mädchen statt am Sonntag nun auch wochentags stattfand, sehr zur Befriedigung der Lehrschwestern. Im Jahre 1869 machte der Landesverweser den Vorschlag, im Winterhalbjahr einen zweiten Schulhalbtag in der Woche für die zwei ersten Jahrgänge der Handwerkerschule gemeinsam mit den Elemen- tarschülern der dritten Klassen einzuführen, um vor allem deutsche Sprache, Aufsatz und Rechnen nachhaltiger unterrichten zu können. Bei den aufgetretenen und ausgesprochenen Vorbehalten befriedigten die Vorschläge des Landesschulrates den Landesverweser nicht; er forderte Hinger zu einem schriftlichen Gutachten mit detailliertem Plan auf. Nach seinem Vorschlag konnte dann die Angelegenheit durchgeführt werden. 50 Wie Anmerkung 30 S. 107 f 174
	        

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