Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

Zusammen mit andern Deputierten oder allein im Auftrag der Lehrer nahm er alle Anlässe wahr, wenn Glückwünsche auszuspre- chen oder Teilnahme zu bezeugen war. Bei den damals üblichen Ehrengeleiten an abgehende Repräsentanten nahm er teil. Glück- wunsch- und Dankadressen richtete er öfters an öffentliche Amtsträ- ger, so z.B. 1882 an den zur Kur weilenden Landesverweser, zum 25-jährigen Jubiläum des Fürsten Johanns IL, 1884 an den scheiden- den Landesverweser v. Hausen, an dessen Beerdigung er 1889 in Innsbruck als Vertreter der Lehrer Liechtensteins teilnahm. Er war Mitglied der Begleitdeputation beim Wegzug des Landrichters Kessler 1877 als künftiger Bürgermeister von Sigmaringen. Bei zahlreichen Ehrungen, Feierlichkeiten und Ständchen trat er als Sprecher und musikalischer Leiter auf. Ausser der Unterrichtung und Belehrung der Kinder und Jugendli- chen sah Hinger in der Erziehung derselben eine verpflichtende Aufgabe. Diese war damals gleichbleibend orientiert an der herkömm- lichen Wertfolge der tradierten bürgerlichen Tugenden und religiösen Gebote. Als selbstverständliche Erziehungsziele standen fest: Diszi- plin und Ordnung, Gehorsam und Pünktlichkeit, Fleiss und Arbeit- samkeit, Schamhaftigkeit und Beachtung gegebener Sitten. Teilnahme am Gottesdienst, Achtung aller Respektspersonen und ordentliches Benehmen in der Öffentlichkeit waren selbstverständliche Forderun- gen. Dieser Katalog war unbestritten, denn in Kirche, Schule und Öffentlichkeit herrschte Übereinstimmung darüber, was gut und böse sei und Priester, Lehrer und öffentliche Amtsträger besassen unbestrit- tene Autorität. Es ist daher verständlich, dass sich die Lehrerkonferen- zen immer wieder mit der Erhaltung und Festigung dieser Tugenden beschäftigten. Jahrzehntelang führte der Musterlehrer in den Zusam- menkünften der Kollegen immer wieder die gleichen Beschlüsse herbei, die für Lehrpersonen wie für Schüler galten: ruhiges Verhalten auf dem Schulhof, Zuteilung der Plätze in den Kirchenbänken zum Schuljahrsbeginn, gewissenhafte Kontrolle der Gottesdiensteilnahme, Ermahnungen zum Verhalten in der Öffentlichkeit besonders zum Vakanzbeginn, vor den Fastnachtstagen und beim Funkenbrennen. Besondere Anlässe führten zum Verbot des Rauchens und Kauens von Tabak oder zum Besitz von Schusswaffen und Munition. Die Überwachung der Schulkinder und Jugendlichen in Schule, Kirche und in der Freizeit wurde von Hinger immer wieder auf die 171
	        

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