Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

Königlichen Regierung in Sigmaringen bewilligt, nachdem er auf seine Bewerbung die Stelle als Oberlehrer der Elementarschule zu Vaduz durch Dekret vom 16. Oktober 1857 erhielt.28 4. SCHULVERHÄLTNISSE IN LIECHTENSTEIN VOR HINGERS DIENSTANTRITT 4.1. ALLGEMEINES Schulen gab es schon vor 1800, aber «wie die dürftigen Nachrich- ten aus dieser Zeit dartun, waren die für den öffentlichen Unterricht aufgewendeten Mittel und demgemäss auch die Ergebnisse mehr als bescheiden. Die Anfänge eines Unterrichtswesens, welches das ganze Land umfasste und eine gewisse Einheitlichkeit aufwies, liegen um das Jahr 1805 mit Einführung des Schulzwanges durch einen Erlass der fürstlichen Hofkanzlei. Die Gemeinden wurden angewiesen, Schul- häuser zu bauen; die kärgliche Besoldung der Lehrer sollte durch Anlagen eines Schulfonds in jeder Gemeinde gebessert werden. Aber es verging noch geraume Zeit, bis eine einheitliche Schulführung im ganzen Lande eintrat. Die Gemeinden waren arm; die durchweg bäuerliche Bevölkerung stand der Schule verständnislos, wenn nicht feindlich gegenüber. Man wollte das karge Geld für alles eher ausgeben als für die Schule».29 «Seit dem Jahre 1848 hatte das Bildungswesen ziemlich nachgelas- sen. Im Jahre 1850 sprachen die Lehrer von einer offenen Feindselig- keit der Eltern gegen Schule und Lehrer, die sie als strafende Institution betrachteten. Diese Einstellung führte zu einem schwachen Schulbesuch. Das Regierungsamt erinnerte in einem Rundschreiben im Jahre 1850 die Eltern an ihre Pflichten gegenüber ihren Kindern. Zur gleichen Zeit beschwerten sich die Lehrer über den allgemeinen Verfall von Moral, hauptsächlich bei den jungen Leuten. Besonders die Sommerschule war ein grosses Problem im Lande. Der Oberin- spektor erinnerte 1851 daran, dass bestimmte Gemeinden z.B. 28 Wie Anmerkung 16 S. 13 29 Felix Marxer: Liechtensteins Schulwesen in: Das Fürstentum Liechtenstein im Wandel der Zeit und im Zeichen seiner Souveränität, Vaduz 1956 S. 124 162
	        

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