Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1983) (83)

Dalum u. Schuldner Creditor Unterpfand 
AnstÖsscr AnstÖsscr Anstösser Anstösser Schuld aufwärts abwärts 
rheinwärts bergwä'rts 1789.den Peter Jungfrau 
ein Stück Zill Wein-Georg Schuldner Schuldner I5.ten Matt Maria 
Heügut garten 
Matt Jänner und 
Antonia Weltin in 
aufden Butscher 100 f Anna Chur 
ein Stuk Schuldner Herrn 250 f 
Mescherin Frau Regina Konstanz ia von Gugl- berg Mayen- feld 
Aker auf Gallibusch 
Georg Malt 
Schuldner Franz Josef Malt Wenn die Schuld gezahlt wird, so wird in diesem Protokoll blos angemerkt: Dieses Capital ist abgezahlt laut Schein A. Das Muster einer diesartigen Schuldverschreibung liegt ad 7 bey.21 Falls die Schuldverschreibungen dergestalten anwachsen, dass das vorhandene Protokoll die Vormerkung nicht mehr aufzunehmen vermag, werden neüe Bögen eingeschoben. Über das Ganze bestehet aber kein Repertorium oder Index, sondern über jedes Ort wird ein eigenes Protokoll geführt, und jeder Schuldner hat sein eigenes Blat.22 8. tens Depositen können nur in Streitfällen in amtliche Verwah- rung gelangen, die bey Ausgang des Streits an die Partheyen zurückgestellt werden. Depositen waren nie gewohnlich, daher keine Taxen üblich. Bey Einführung der Verlassen- schafts-Abhandlung an Seite des Oberamts würde die in Österreich 5 eingeführte Ordnung, dann Depositen-Tax-Abnahme ange- wendet werden können.23 9. tens Die Gränzen der Herrschaft sind einer Seits durch den Rhein und anderer Seits durch in Felsenköpfe eingehauene Steine bemerkt, welche in den Urbarien und in dem Originalbrief des Kaiser Maximilian ausgezeichnet sind. Im Jahre 1780 wurde eine Reambulation24 angefangen, die aber dem Ende nicht zugeführt worden ist. Strittig ist blos eine Streke an der 128
	        

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