Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1982) (82)

— 484 — von Gottes gebürt Drüzehen hundert jar.dar / nahe in dem Siben vnd zwainzigostem Jar, andern Nündin tag ze ingentem / brachat., . Übersetzung Wir Graf Hartmann von Werdenberg, Herr zu Sar- gans, tun kund allen, die diese Urkunde ansehen oder hören lesen, dass wir unserem lieben Diener, Meister Ulrich von Sargans, Hermann und Philipp seinen Schwestersöhnen von Eschen und ihren Ge- schwistern, von March4 genannt, zu kaufen gegeben haben das Gut, das an uns fiel wegen des Todes des Ulrich Kamerer3 selig, das zu Eschen gelegen ist, es sei an Äckern, an Wiesen, an Hofstätten, Gesuchtes und Ungesuchtes, um 32 Pfund Konstanzer Pfennige, die wir von dem vorgenannten Meister Ulrich ganz und gar empfangen haben und völlig bezahlt sind. Es ist auch beredet worden, dass wir des vor- genannten Meister Ulrichs Gewähre sein sollen wegen des vorgenann- ten Gutes, nach Recht und Gewohnheit des Landes.6 Es sind auch die Vorgenannten, Meister Ulrich, Hermann und Philipp seine Schwester- söhne mit unserem Willen und Einverständnis miteinander übereinge- kommen, dass der vorgenannte Hermann und sein Bruder dem Meister Ulrich alle Jahre an St. Martinstag acht Mut Weizen7 Feldkircher Mass8 geben sollen, vom besten der ihnen wächst, schön und sauber gewannt9 und gemacht, als Zins von demselben Gut, solange er lebt, und wenn er stirbt, dann soll es allein an die Vorgenannten, Hermann, Philipp und andere ihre Geschwister fallen, nach seiner letztwilligen Anord- nung; falls die Vorgenannten, Hermann und seine Geschwister dem Meister Ulrich den Zins nicht entrichteten, zu dem Termin, wie oben geschrieben steht, so hat der vorgenannte Meister Ulrich die Befugnis, das Gut anderen Leuten zu leihen um einen Zins, so hoch er will, so- lange er lebt, ohne jede Widerrede. Sie sollen auch die acht Mut Weizen alle Jahre liefern nach Sargans oder Feldkirch, wohin er es will und ihm günstig ist, ohne Widerrede. Dieses Kaufes sind Zeugen Herr Ulrich von Ems,11 Ritter, der Kirchherr von Gosholz12 und Hezil von Malär.13 Und zu einem wahren Zeugnis aller der oben geschriebenen Dinge, so geben wir diese Urkunde dem vorerwähnten Meister Ulrich besiegelt mit unserem Siegel, das daran hängt, die ist gegeben zu Konstanz in der Stadt, als man zählte von Gottes Geburt dreizehnhundert Jahre danach in dem siebenundzwanzigsten Jahre am 9. Tag zu beginnendem Juni.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.