Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1981) (81)

von Liechtenstein an den Schweizerischen Bundesrat herangetragen worden. So heisst es darin weiter, die Zollanschlussfrage sei «keine Frage, die von einer politischen Partei als solcher aufgestellt worden» sei.12 Die Bürgerpartei verneint, dass sich nur aus ihren Reihen eine Gegnerschaft gegen einen Zollvertrag mit der Schweiz formiere. Das Liechtenstener Volksblatt erklärt: «Die zum Teile im Inland besonders durch einseitige Information der Schweizer Journalisten in der Schweiz geschaffene Anschauung, als ob der Zollvertrag eine Parteisache sei und als ob die Volkspartei für und die Bürgerpartei gegen den Zollver- trag sei, entspricht nicht den Tatsachen. Es waren von jeher und sind heute noch in beiden Parteien Freunde und Gegner des Vertrages vor- handen. Freilich hat unser Blatt auch Artikeln Raum gegeben, die auf die Schattenseiten des' beabsichtigten Zollvertrages aufmerksam mach- ten und die im gegnerischen Blatte deshalb nicht Aufnahme gefunden hätten.»12a Keine der beiden Parteien will sich ankreiden lassen, sie verfolge eine einseitige Politik. 2. ANFÄNGE a) Wunsch Liechtensteins Am 22. April 1919 brachte Landesverweser Prinz Karl von Liech- tenstein Herrn Bundesrat Calonder den Wunsch der Regierung vor, «dass zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Verträge abge- schlossen werden in bezug auf Zoll, Post und Justiz, wie solche ehemals zwischen dem Fürstentum und Österreich bestanden» haben.13 Auf dieser Basis führte Geschäftsträger Dr. Emil Beck die Vorgespräche mit den schweizerischen Behörden. b) Landtagsbeschluss vom 6. August 1919 Der Landtag beschloss am 6. August 1919 einstimmig, «es sei der im Jahre 1876 abgeschlossene Zollvertrag (mit Österreich) im Ver- handlungswege aufzukündigen . . . Die Regierung wird ersucht, gleich- 12 O. N. Nr. 50, 28. Juni 1922. 12a L. V. Nr. 41, 26. Mai 1923. 13 LLA Landtagsprotokolle 1923; LLA SF Zollsachen 1919/1710 Reg. ad 4. 88
	        

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