Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1981) (81)

— 438 — oder zur Bezahlung für seinen Teil die Äcker übergeben haben, genannt «an dem Zollwert» zu Götzis11 gelegen, die jährlich neun Schilling und sechs Pfennige Konstanzer zinsen. Dann den oben genannten Heinrich und Albert, Gebrüdern von Koblach zur Gegengabe oder Bezahlung ihres Anteils an dem genannten Hofe übergaben oder schenkten wir die Wiesen genannt «der Schwestern Mahd»12 gelegen bei Kummingen,13 die jährlich drei Modien Weizen14 Feldkircher Mass zinsen und nach- dem durch die obgenannten Rudolf, Eberhard, Heinrich und Albert uns gegenüber der Verzicht auf die Güter sowie die Übergabe feierlich und nach allgemeinem Landsbrauch geleistet, übergeben wir dieselben Höfe, nämlich den Hof genannt «Hinter der Burg» bei Montlingen ge- legen und den Hof genannt «der Hof zu Blatten» mit allen Rechten und Zubehörden unter dem Rechtstitel eines Kaufes an die ehrbaren und frommen Männer, den Abt und Konvent des Klosters in Salem15 des Zisterzienserordens der Konstanzer Diözese, nachdem wir von ihnen 30 Pfund Pfennig Konstanzer Münze erhielten und dieses Geld an un- seren Nutzen verwendet haben, von dieser Summe Pfennig wir von den Anwesenden von Salem die Bezahlung bezeugen. Wir übergeben und überlassen dies durch gegenwärtige Urkunde frei und vollständig, zum ewigen Besitz an sie und ihr Kloster. Wir, die obgenannten Rudolf, ge- nannt «der wilde Behaim» von Birkach, Eberhard, Heinrich und Albert Gebrüder von Koblach bekennen, dass die vorgenannte Veränderung, die wir mit den Genannten, dem wackeren Mann Herrn Friedrich, dem Ritter und Swiger, Gebrüdern genannt Tumben von Neuburg über die obgenannten Besitzungen ausgeführt, gemacht und uns in diesem Tausch gut und recht entgolten worden sei, öffentlich mit dem Vorlie- genden, wobei wir verzichten für uns und alle unsere Erben auf jedes Recht und jede Hilfe des Rechtes im allgemeinen und besonderen, was uns in den genannten Höfen oder Besitzungen gehörte oder zu gehören schien und stimmen der vorliegenden Übertragung an die obgenannten Abt und Konvent des Klosters Salem zu. Zu dessen Zeugnis und Be- kräftigung haben wir Friedrich und Swiger die vorgenannten Brüder und Rudolf der genannte wilde Beheim von Birkach unsere Siegel die- ser Urkunde anhängen lassen. Wir aber, die vorbesagten Eberhard, Heinrich und Albert die Brüder von Koblach, weil wir eigene Siegel nicht gebrauchen, baten, dass die gegenwärtige Urkunde zum Zeichen des Verzichtes und der Abtretung unseres Rechtes mit dem Siegel des Geehrten in Christo, Herrn Hugos von Werdenberg,1(i Komturs der
	        

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