Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1981) (81)

— 409 — 10 Leutkirch BW. 11 Pfullendorf BW. 12 Honstetten bei Engen BW. 13 Buggensegel, Kr. Überlingen BW. 14 Waldburg, Burg, osö. von Ravensburg BW. 338. Buchhorn} 1280 Januar 2. Graf Hugo von Werdenberg2 und von Heiligenberg, Landgraf in Oberschwaben schlichtet einen langen Streit vor dem geistlichen Ge- richt zwischen Abt und Konvent des Klosters Salem3 und Heinrich Mädelinch, einem Diener ihrer Kirche wegen seiner Widersetzlichkeit und seines vermessenen unbegründeten Ungehorsams gegen die Amt- leute des Klosters, nachdem er exkommuniziert und in Interdikt ge- kommen war, durch gütliche Vereinbarung. Heinrich soll als Strafe seiner Widersetzlichkeit eine Mark Einkünfte, geschätzt nach Lands- gewohnheit von seinen Besitzungen dem Kloster verschreiben; dies tat er, indem er das volle Eigentum des Gutes Lamphirswiler4 übergab, und weil die Einkünfte dieses Gutes auf 34 Schilling Pfennige geschätzt werden, trat er von seinen Besitzungen in Harrasin5 6 Pfennige" Ein- künfte ab, um die Mark voll zu machen, wobei dem Kloster alle Rechte an Besitz und Person Heinrichs im Leben wie nach dem Tode unge- schmälert sein sollen. Zeugen waren Heinrich Schenk, Marquard6 und Ulrich7 Gebrüder von Schellenberg, Albert von Kastell8 die Ritter («Marquardo et Vlrico fratribus de Schelln- berch, Alberto de Castello 
militibus») Heinrich genannt Muris,9 Ammann zu Buchhorn, der Ammann zu Lindau, Burkard und Hermann Gebrüder, genannt Vinkin, Bruder Nikolaus, Mönch in Salem und viele andere ehrbare Leute. Es siegelten Graf Hugo von Werdenberg und Abt Ulrich; Heinrich, genannt Mädelinc verbürgte sich unter dessen Siegel.
	        

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