Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1981) (81)

als 1698 die Seveler ein nach ihrer Meinung «krummes Wuhr» der Triesner abbrechen wollten und die Triesner auf sie schössen. Es soll einen Toten und einen gefährlich Verletzten gegeben haben (Büchel, 1902). Erst 1789, nach einem weiteren schweren Rheineinbruch, wurde ein neuer Wuhrvertrag ausgearbeitet, der u. a. aussagt, dass 1. beidseits «Trachterwuhre» gegen die Mitte des Rheines angelegt werden, dass zwischen den beiden noch 150 Klafter für die Rhein- hofstatt übrig bleiben soll. Von diesem Ende sollen Streichwuhre in vollkommen geraden Linien beginnen. 2. Was hinter diesen beidseitigen Wuhren liegt, soll Eidgenössisch bzw. Hochfürstlich-Liechtensteinisch sein, mit Ausnahme der Triesner Heuwiesen, welche der Gemeinde Triesen wie von altersher vor- behalten bleiben. 3. Auf beiden Seiten sind inskünftig alle Bück-, Schupf- oder Stoss- wuhrungen gänzlich verboten. Die Triesner Heuwiesen — gemäss Situation 1790 — langjähriger Zankapfel rund um Mark- und Wuhrstreitigkeiten am Rhein. 182
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.