III. Unser Volk und die bedingten Taufen in Schruns Das dünne Aktenbündel, das Pfarrer Fridolin Tschugmell vor mehr als 40 Jahren dem Kanonikus Anton Frommeht übergab, enthält neun mit Wachssiegel versehene Taufbestätigungen des Pfarramtes Schruns aus den Jahren 1718 bis 1775. Da diese teils nur schwer lesbaren Tauf- zeugnisse alle in lateinischer Sprache abgefasst sind, bat ich Frater Dr. Ingbert Ganss, a. Rektor des liechtensteinischen Gymnasiums, diese Schriftstücke ins Deutsche zu übersetzen. Ich lasse Übersetzungen von drei Zeugnissen folgen: 1. Dem wohlwollenden Leser alles Gute! Ich, der Unterzeichnete, bestätige hiermit, dass das Kind des Josef Hilbert ohne Leben das «Licht der Erde erblickte» (in lucem natum) zu den Reliquien der heiligen Jungfrau Maria und der heiligen Märtyrer gebracht und vor den heiligen Altar gelegt wurde, und aus der Nase geblutet habe. Es wurde unter der gewohnten Bedingung getauft. Das bestätigte ich. Gegeben zu Schruns am 8. August 1758 Siegel Unterschrift: unleserlich (Pfarrer) 2. Dem geneigten Leser Heil im Herrn! Hiermit bezeuge ich, das Kind zu unseren heiligen Reliquien ge- bracht zu haben und dass es durch die Fürsprache der Seligsten Jung- frau Maria und der heiligen Märtyrer deutlich geschwitzt habe (sudorem corpusculi clare edidisse) deshalb habe ich es bedingungsweise (sub conditione) getauft und in geweihter Erde bestattet. Schruns, April 1765 Carolus Dominicus Weinzierl, Pfarrer Siegel ziemlich verletzt 148