Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1981) (81)

beim anderen Fall steht: «dieses Kind, das eine Frühgeburt war und von der Hebamme schon getauft, wurde mangels auftretender Zeichen nicht mehr getauft.» Bei diesen zwei nur kurze Zeiträume umfassenden Verzeichnissen der nach Schruns gebrachten totgeborenen Kinder ist es schwierig auf deren Gesamtzahl während den hundert Jahren zu schliessen. In den Jahren 1781 bis 1785 waren es im Schnitt pro Jahr etwa 45 Kinder. In den hundert Jahren, in denen dieser Brauch in Schruns im Gange war, musste es eine recht grosse Zahl von totgeborenen Kindern gewesen sein, die dort die bedingte Taufe erhielten und dann auch da beerdigt worden sind. Es bliebe nun noch zu untersuchen, wie es zu diesen Schrunser- Wallfahrten mit totgeborenen Kindern und deren Taufe kam. Verständ- licherweise konnte das auch Armin Müller nicht genau klären. Der erste in Schruns nachweisbare Fall eines baptismus abortivi (Taufe eines frühgeborenen, toten Kindes) wird uns aus dem Jahre 1693 berichtet. Im Generalvikariats-Archiv Feldkirch liegt ein Schriftstück, das mit «Anhang und kurzer Bericht etwelcher Begebenheiten, die sich wegen der Wallfahrt in Schruns ereignet, wohin solche totgeborene Kinder aus Pünten (Graubünden) Schweiz, Schwaben, Tirol kommen.» Diese Schrift bringt recht interessante Angaben. Aber es würde wohl zu weit führen, wenn ich den Anfängen dieser Sitte hier in Schruns nach- gehen wollte, denn wie wir unter Abschnitt I gesehen haben, sind die allgemeinen Anfänge schon im 15. Jahrhundert zu suchen. Diese Sitte ist durch all die Jahrhunderte nie ganz ausgestorben. Doch eine darin festgehaltene Episode will ich meinen Lesern nicht vorenthalten. Ich zitiere: «Dagegen sei es im Jahre 1702 einem Soldaten des Styrheimschen Kürrasier Regiments, das in Schruns im Winter- quartier lag, zugestossen, dass er in der Nacht von zwei toten Kindlein gequält wurde, die mit ihren Händlein ihm ins Gesicht fuhren und ihm die Augen auskratzen wollten, weil er abends zuvor in der Mesmer- Stube, wo ein solches Kind auf der Bank lag, zu fluchen angefangen und befohlen hat den «Kogen» hinauszuwerfen; obwohl er ein Luthe- raner war, Hess er einen Priester kommen und versprach, nie wieder gegen solche Kinder zu reden». Solche Begebenheiten förderten natür- lich diesen Brauch recht nachhaltig. Einen recht guten Einblick in die Ausübung dieses Brauches in 142
	        

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