Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1981) (81)

Guardian im Kapuzinerkloster Feldkirch tätig war und dann im nahen Bündnerland erschlagen wurde. In Tirol und in Vorarlberg wurde auch zu Reliquien hl. Märtyrer in diesen Anliegen Zuflucht genommen, so z.B. in Imst zu den Gebeinen des hl. Hippolyt, in Schruns zu denen der hl. Benedicta, Theodor und Cölestina. Die Namen der Priester, welche diese Kinder bedingt getauft haben, sind bekannt. Sie stellen über diese Taufen auch Bescheinigungen aus. In der Diözese Brixen waren Orte, an denen bedingte Taufen vorge- nommen wurden, das schon erwähnte Imst, dann Serfaus, Maria Wald- rast Pill bei Hall, im Südtiroler Teil der Diözese sind es Tramin, St. Paul, Ritian und ganz besonders Trans. Endlich werden in der Diözese Chur in einem Rescript des Bischofs Benedikt von Chur vom 22.10.1790 Disen- tis (Graubünden) und Schruns (Montafon), das damals ebenfalls noch zum Bistum Chur gehörte, genannt (Generalvikariatsarchiv). Als Ursache für den damals weitverbreiteten Brauch, totgeborene Kinder bedingt zu taufen, ist insbesondere anzusehen: Es war für die Eltern eine grosse, fast unterträgliche Sorge, ihre kleinen Kinder, die nicht lebensfähig waren, nicht als Engel in die Ewigkeit vorausschicken zu können. Dadurch glaubten sie auch die Möglichkeit, ihr liebes Kind einst wieder zu sehen, für immer verloren. Pfarrer Johner schreibt in seiner obzitierten Abhandlung: «Man ver- setze sich im Geiste in jene Zeit, da im christlichen Volke noch ein Glaube herrschte, der Berge versetzen konnte und der auch nicht den letzten Versuch, das Los dieser unglücklichen Kinder zu verbessern, unterlassen wollte und wäre es selbst durch die Herbeiführung eines augenscheinlichen Wunders, und man wird es verstehen können, wieviel den betrübten und geängstigten Eltern daranlag, eine wenn auch nur bedingte Taufe ihrer Kinder durchzusetzen.» Auch würde man diesen Priestern grosses Unrecht tun, wenn man sie etwa eines frommen Betruges bezichtigen wollte. Was sie bestimmte, dem Wunsche der Eltern zu willfahren, hebt der Pfarrer von Erolzheim in einem Schreiben an den Pfarrer von Baindt im Jahre 1688 klar her- vor: «Es geschah aus Nächstenliebe und aus Sorge um das ewige Heil des Kindes.» Wie wir noch sehen werden, wurden im Bistum Konstanz diese bedingten Taufen schon recht früh untersagt, und so verstehen wir den Passus im Taufbuch von Baindt (1744), aus welchem hervorgeht, dass der dortige Pfarrer aus dem Bedürfnis heraus, den verlassenen und 136
	        

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