Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1981) (81)

ANHANG Aus: Instruktion des Fürsten Karl Eusebius von Liechtenstein für seinen Sohn Johann Adam. Handschrift 2. H. 17. Jh. p. 27 ff. Der fürstliche regierer solle fleisig daß archivbuch lesen, um die arcana des hauses zu wissen. Und aldieweilen dier geliebter söhn nutzlich, ia auch hechst noht- wendig ist, daß du von allen deinen sachen wissest und informieret seiest, als wierst du recreationis gratia ausser der rahtsstunden instar historiae lehsen daß inventarium unsers hauses archivii, damit du wissest alle dessen Privilegien und immuniteten, alle kauf und instrumenta und mit einen wohrt alles unsers haus arcana ardua und praecipua nach und nach, aber auch selbst selbige und iede instrumenta, damit du die fellige contracta und Substanz wissen megest und mehrers als der extract des inventarii an die handt geben kan, dan vornehm, lobwierdig und hechst nutzlich und noht- wendig ist es der obrigkeit, alles fellig zu wissen; Die archivschlissl selbst in Verwahrung halten. Daß archivium auch wierst du dier hechst anbefohlen sein lassen, die schlissl iederzeit selbst in Verwahrung zu halten und keinen solche zu verdrauen, solches zu erefnen, was beizulegen oder her- auszunehmen, als in deiner eigenen gegenwahrt und sonst nicht änderst, auch sollest solches allezeit vor feuer und kriegsgefahr aufs beste verwahren, dan der schätz unserer digniteten und immu- niteten und befestigung aller unserer Substanz ist darinnen und in selbigen, danenher du und alle nachkimmling zu erachten haben, was an selbigen gelegen und beobachtung dessen es wierdig ist; 128
	        

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