Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1981) (81)

Das Hausarchiv der Regierenden Fürsten von Liechtenstein erhält auch gegenwärtig noch Zuwachs an Akten der Kabinettskanzlei und an Schriftgut, das im Zusammenhang mit der Verwaltung des Grund- und Hausbesitzes sowie der Land- und Forstwirtschaft in Österreich entsteht. Letztere Bestände werden gesichtet und nach Ausscheiden archivisch wertlosen Materials geordnet, verzeichnet und dem Benützer zugäng- lich gemacht.8 Nicht im Archiv befinden sich die Registratur der «Fürst von Liechtenstein Stiftung», einer 1970 errichteten Nachfolge- institution des Familienfideikommisses8 sowie das neuere Aktenmaterial der «Sammlungen des Regierenden Fürsten von Liechtenstein». Diese werden an Ort und Stelle verwahrt. Das Archivmaterial war und ist noch heute die Grundlage für zahlreiche Publikationen.10 Eine Hilfe für die Erfassung von Quellen- editionen und Literatur bis ca. 1913 bietet Hanns Bohatta, Liechten- steinische Bibliographie.11 Die zahlreichen familien-, kunst- und 
orts- 8 Die Archivmaterialien über heute lebende Mitglieder des fürstlichen Hauses unterliegen einer generellen Sperre, die Benützung der Familiendokumente ab ca. 1900 ist von der Genehmigung der Archivleitung bzw. der Kabinetts- kanzlei abhängig. Keine Sperre besteht hingegen hinsichtlich der Wirtschafts- und der meisten Verwaltungsakten. Technisch ist die Benützbarkeit der Archivalien im Wiener Teil des Hausarchives ohne Einschränkung gegeben, das Quellengut des Vaduzer Teils kann nach Vereinbarung in den Räumlich- keiten des Landesarchives eingesehen werden. An dieser Stelle sei auf die gute Zusammenarbeit mit dem «Liechtensteinischen Landesarchiv» bei organisatorischen Problemen wie auch in Sachfragen hingewiesen. 9 Stiftungsbrief der Fürst von Liechtenstein Stiftung, Art. 5, S. 5: «... Zweck der Stiftung ist: die Erhaltung, Verwaltung, Sicherung und Vermehrung des Stiftungsvermögens, — die Verwendung des Stiftungsvermögens zur Bereit- stellung der Mittel, die notwendig sind a) um dem Fürsten die mit seiner Stellung als Staatsoberhaupt des Fürstentums Liechtenstein und als Regierer des Fürstlichen Hauses verbundenen Lasten finanziell abzunehmen, b) um Auszahlungen und Apanagen an Ehefrau und eheliche Kinder des Fürsten und seines Vorgängers vorzunehmen . . . ». 10 An dieser Stelle wird empfohlen, als Sigle für das Hausarchiv die Kurz- bezeichnung FL-HA(V) (= Vaduz) bzw. FL-HA(W) (= Wien) zu verwenden. Daneben sind auch die Abkürzungen HALV (= Vaduz) bzw. HALW (= Wien) gebräuchlich. 11 Hanns Bohatta, Liechtensteinische Bibliographie. I. Das Geschlecht der öster- reichischen Liechtensteine, II. Das Fürstentum Liechtenstein, III. Die öster- reichischen Besitzungen des fürstlichen Hauses (s. a.). 123
	        

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