Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1980) (80)

Wir wollen uns jetzt dem eigentlichen Thema zuwenden, dem Ver- hältnis des Fürsten Gundacker zum Feldherrn Wallenstein, und zwar in drei Kapiteln: 1. Die Mitwirkung bei der ersten Ernennung Wallensteins zum Ober- befehlshaber (erstes Generalat). 2. Sein Gutachten vom Januar 1633, genannt «Gutachtliche Meinung des Fürsten von Liechtenstein über den Frieden», erstellt nach einer Aussprache mit Wallenstein. 3. Das «Gutachten wegen des Friedländers», dem Kaiser persönlich übergeben am 11. Januar 1634. Die beiden Gutachten bilden das Kernstück meiner Arbeit. Wallensteins erstes Generalat Im Jahre 1624 schlägt Wallenstein dem Kaiser vor, eine Armee von 20000 Mann zu werben, aufzustellen und auszurüsten, und zwar auf seine eigenen Kosten! Haus Habsburg war wieder einmal in höchster Geldnot. Ein Beispiel dafür: Als Fürst Karl von Liechtenstein sich 1623 an die für Finanzen zuständige Hofkammer wandte und 100000 Taler für die Erhaltung der in Böhmen stehenden kaiserlichen Regimenter anforderte, erhielt er eine vielsagende und seltsame Antwort: Erstens sei kein Geld vorhanden und zweitens würde man, selbst wenn man es hätte, nicht zahlen! 1624/25 wurde die Truppenstärke drastisch reduziert, so dass schliesslich dem Kaiser in diesem grossen Kriege nur fünfzehn Regimen- ter zur Verfügung standen. Anfangs 1625 begab sich Wallenstein mehrmals nach Wien, um den Kaiser und den Hof auf die Gefahren der Ausweitung des Krieges auf- merksam zu machen und Reformen in der Organisation der Truppen vorzuschlagen. Nun wurde das Angebot des Kriegsmannes erwogen und in Sitzun- gen des Geheimen Rates und des Hofkriegsrates behandelt, zwei Monate lang. Die Meinungen waren geteilt. Einige Räte waren der Ansicht, dass 85
	        

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