Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1980) (80)

Baptist Fischer. Sie wurden die Eltern des berühmten Baumeisters Johann Bernhard Fischer von Erlach. Man vermutet, dass er diesen Beinamen «von Erlach» zur Erinnerung an den ersten Mann seiner Mutter und aus Liebe zu ihr angenommen hat. Johann Bin hat das Beispiel seines Meisters nachgeahmt und in Feldkirch eine Bürgerstochter geheiratet, um Bürger zu werden und hier als Bildhauer arbeiten zu können. Er hat sogar fünfmal geheiratet. So kam er zu fünf Söhnen und drei Töchtern. Nur einer der Söhne wurde Bildhauer und ist als solcher bekannt geworden: Ignaz Joseph Bin. Da Johann Bin so viele Kinder zu ernähren hatte, blieb er in armen Verhältnissen und dürfte mit seiner Kunst wenig verdient haben.8 Er und sein Sohn waren nicht Schüler von Erasmus Kern und arbeiteten nicht bei ihm. Sie hatten eine eigene Werkstatt im «Entagässele», Kern dagegen in der Herrengasse. Er ist nach 1650 in Feldkirch nicht mehr nachzuweisen. Es ist bis heute nicht bekannt, wohin er mit seiner grossen Familie ge- wandert ist. Vielleicht nach Graubünden oder noch weiter nach Süden? Da der Lehrbrief von Johann B i n erst 1673 vor den Stadtrat ge- kommen ist, scheint sein Name in der Bürgerliste von 1666 nicht auf. Es ist wohl möglich, dass er bald nach 1655 Bürger geworden ist, aber nicht in die Hammerzunft aufgenommen wurde. Es könnte auch sein, dass es lange gedauert hat, bis der Lehrbrief von Graz gekommen ist. Im Jahre 1691 stellte Johann Bin selbst einen Lehrbrief aus: für den Bildhauer Johannes Miller von Feldkirch. Er war der Sohn des Stadt- zieglers Johann Miller und hatte von 1687—1691, also nur vier Jahre lang bei Johann Bin die Bildhauerkunst erlernt.9 Bin bezeugte in diesem Lehrbrief, dass Miller mit gutem Willen und Wissen die Lehrzeit be- endet habe und freigesprochen werde. Er habe sich in seiner Lehrzeit immer «ehrlich, fromb, aufrecht, redlich, vleissig und aufmerckhsamb» gegen ihn und jedermann betragen. Miller habe auch die Kunst wohl begriffen. Daher wünsche er ihm guten Willen und «Befirderung», wie 8 STAF, Akt 1712, Musterregister von 1615. 9 STAF, Hds. 190, fol. 72, 1. Juli 1691. 63
	        

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