Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1980) (80)

— 337 — Verkündigung, worauf die Rückzahlung spätestens auf den nächsten St. Johannstag zur Sonnwende geschehen soll und zwar innerhalb von vier Meilen von Tettnang, nach Wunsch. Wird dieser Tag versäumt, dann wird auch der Zins für dieses Jahr fällig. Geschieht die Rück- zahlung nicht, dann werden die beiden Grafen und die Bürgen Geisel- schaft leisten; die Geiselschaft beginnt innerhalb acht Tagen nach Mahnung und zwar in vier Städten nach Belieben, in Lindau, Ravens- burg, Isny oder Markdorf in Wirtshäusern und mit zwei Mahlzeiten täglich einen Monat lang. Will einer der Verpflichteten nicht persönlich Geiselschaft leisten, dann hat er hiezu vier Knechte mit vier Pferden zu stellen. Wer die Geiselschaft nicht leistet, wird vom Gläubiger ge- pfändet, auch an Leuten und Gütern. Scheidet ein Geisel aus, muss innert eines Monats Ersatz gestellt werden; geschieht das nicht, beginnt eine neue Geiselschaft. Die Grafen nennen vierzig Bürgen, die «fromen vnd festen lüt» Ritter Eberhart von Königsegg,3 Ritter Hans von Böd- men4 den Jüngeren, Ritter Ulrich von Hörnlingen,5 Ritter Hans von Rosenhart,6 Junker Eberhart von Lupfen,1 gesessen zu Sulgen,8 Hans Truchsess von Waldburg,9 Ruf den Vogt von Leupolz,10 Uotz von Kö- nigsegg von Ebenweiler 
11 Benz Gremiich, gesessen zu Zusdorf,12 Otto Truchsess von Waldburg, Burkart von Hohenfels 
13 Walther von Hohen- fels, Rudolf von Ebersberg14 Ruedger von Rosenhart 
6 Wernz von Rosen- hart, «Bentzen von Schellenberg15 Herrn Marquartz von schellenberg16 seligen sun ..klain Märken von Schellenberg.»17 Heinrich von Rauns,18 Hans von Laubenberg19 Gudentz von Laubenberg, Heinrich von Laubenberg, Walther von Lau- benberg, Rudolf von Horben20 den Älteren, Ulrich von Ebersberg, Dietz von Horben, Berchtold den Paygerer, Josen von Weiler,21 gesessen zu Weiler, Burkart von Schönstein22 Hans von Schönau,23 Hermann von
	        

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