Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1980) (80)

So sahen sich die Gotteshausleute 1367 gezwungen, zur Wahrung ihrer Selbständigkeit einen Bund zu schliessen, später zu erneuern, sich gar mit den Gleichgesinnten im rätischen Land zu vereinigen: «Der Freistaat der Drei Bünde» trat als ernstzunehmende politische Macht in die Geschichte ein. Durch die Glaubensspaltung wurde der Graben vertieft: Die Mehr- zahl der bischöflichen Untertanen wählte die Freiheit, ein grosser Teil der fürstlichen Herrschaftsgüter ging verloren. Etwa hundert Jahre spä- ter kam es zu den sogenannten «Bündner Wirren», wo konfessionell gestempelte Parteien die gegensätzlichen Interessen der damaligen Grossmächte in einem erbitterten Streit verfochten, dessen unterschwel- lige Ressentiments bis in die neueste Zeit noch zu spüren waren. Den Verlust an Land und Leuten wollte der Fürstbischof 1699 ff. durch den Kauf der Grafschaft Schellenberg und Vaduz mildern. Aber wie wir alle wissen: Das Angebot des Fürstlichen Hauses Liechtenstein war höher. Gottlob, sagen die Nachfahren als Bürger eines souveränen Staates! Dem Churer Oberhirten bleiben sie allerdings gern weiterhin ergeben. Nach dem Frieden von Luneville wurden sämtliche geistlichen Fürstentümer, Stifte und Klöster durch den Reichsdeputationshaupt- schluss in Regensburg 1803 säkularisiert. Österreich zog die churischen Güter an sich und richtete dem Bischof notgedrungen eine Rente aus, aber nicht sehr lange . . . Der Bischöfliche Besitz in Graubünden sollte der neuen «Helveti- schen Republik» abgetreten werden mit der Auflage: Bischof, Dom- kapitel und Dienerschaft zu unterhalten. Die Tagsatzung der bald da- nach gegründeten «Schweizerischen Eidgenossenschaft» fand eine pfif- fige Lösung: Der Blick in die «fürstlichen» Einkünfterodel muss derart desolat gewesen sein, das die Herrn beschlossen, dem Hochstift allen Besitz in Graubünden weiterhin zu überlassen, aber jegliche Unterhalts- pflichten abzulehnen! Der bischöfliche Hofbezirk, bis dahin als Reichsterritorium eine Enklave, verblieb noch als selbständiges Gemeinwesen mit Hofammann; 1854 ging auch dieses in der Stadt Chur auf. 278
	        

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