Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1980) (80)

hauptsächlich um die Bad-Gerechtigkeit handle, welche als immobil zu betrachten sei. Das Oberamt in Vaduz entschied zugunsten des Josef Sprenger und die beiden Kindle mussten vom Kaufe weichen. Sprenger erhielt vom Fürsten die Lehensurkunde erneuert. Er bezahlte den Lehenzins bis 1778.25 Josef Sprenger scheint das Bad wieder neu hergerichtet zu haben. Am 20. Dezember 1778 verkaufte er dasselbe an seine Stiefmutter Emerita Burgmeier aus Balzers.26 Der Kaufpreis war nun wesentlich höher und betrug 700 fl. Die Käuferin Emerita Burgmeier ihrerseits hatte als Beständer den Josef Boss aus Vaduz auf dem Bade bis 1780, in welchem Jahre es zwischen der Eigentümerin und dem Beständer wegen Reparationskosten zum Streite kam.27 Emerita Burgmeier ver- kaufte das Bad im gleichen Jahre an Johannes Negele.28 Von Johannes Negele erwarb es ein auswärtiger Käufer, Johannes John, der es seinerseits 1789 an den Triesner Bürger Johann Beck ver- kaufte (Triesen H.-Nr. 56). Der Kaufpreis betrug 816 fl.. wobei sämtli- ches Mobiliar («an Gschiff und Gschier») inbegriffen war. Beck musste 68 fl anzahlen und den Rest an den früheren Besitzer Johannes Negele leisten.29 Nachdem im Jahre 1738 Seger vom Bad weg die Ökonomie- gebäulichkeiten verkaufte, sollte nun wieder ein Stall errichtet werden. Es heisst darüber im Kaufvertrag: «Ferner ist ausgedungen worden, dass der Käufer das Recht haben werde, und möge einen bequemen Stall zu bauen, solchen Platz der Verkäufer zu zeigen versprochen hat».3" Von der fürstlichen Oberamtskanzlei in Vaduz erhielt er sein Lehen wie folgt bestätigt (12. Juni 1789): «Dem Bittsteller Johann Beck, unserm Unterthan zu Triesen ver- leihen wir aus Gnaden das unserer Lehensherrlichkeit unterliegende 25 RA Verhörprotokoll 27. 8. 1772; Steuerbuch (Kapitalbuch) Triesen 1777; GAT S. 15; Seles Chronik S. 93. 26 RA Menzinger Registratur Bund 47 N o. 14; Seles Chronik; RA Protokolle 1778 und 1780. 27 RA Rentamts-Kapitalienverzeichnis (Lehenzinsen) ab 1765, S. 65 und Land- schaftsurbar, S. 42. 28 do. 29 RA Conferenzprotokolle 1794 Fol. 50 und 57; RA Prot. 1789 Ste. 126. 30 RA Menzingerregistratur Bund No. 14. 125
	        

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