Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

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- Marquard V. verkaufte im 
Jahre 1442 das Gut zu Eber- harz, das sein Eigentum war, samt Zubehör an Burkart Miller daselbst für 10 rhein. Gulden. Der Käufer übernahm aber auch die Pflicht, an die v. Schellenberg alljährlich 
abzugeben: 2 Malter Haber, den Zehnten aus deu 
Aeckern, 1 Pfd. Pfg. Heugeld uud 4 Heimen-. Ferner mnßtc er jährlich eiuen 
Tag 4 Schnitter nnd 2 Mader stellen und ein Fuder Getreide oder Stroh führe» (Reg. 586). Im 
Jahre 1446 wird Marquard Hauptmann der Partei zu Oberschwaben uud Bürger vou Memmiugeu, serner herzoglicher Hosmeister in München genannt^). Er hielt sich auch in diesen Jahren fortwährend in München auf, weshalb er 
von 1442 bis 1450 in schwäbischen Urkunden nicht erscheint. 
Am 19. Dezember 1448 ist er Rat des Psalzgraseu Albrecht bei Rhein und Herzogs in Baieru genannt und 
am 8. März des folgenden Jahres ver- mittelte er für denselben Herzog ein Bündnis zwischen der Stadt Nürnberg und dem Markgrafen von Brandenburg 
(Reg. 432). Im 
Jahre 1450 ist er wieder in Kißlegg. Unter 
dem 14. August stiftete er im Vereine mit seiner Gemahlin Benedikta das Frühmeßbenefizinm zu Kißlegg. Hiezu wurden von den Stiftern verschrieben als Einkommen: 
der sechste Teil des Groß- zehnten zu Eindürueu 
(ca. 50 Scheffel 
Korn), 7 Scheffel Korn uud 1 Pfd. Heller Bogtrecht vom Vidumgut zu Eindürueu, jene 9 Pfd. Heller, die der Pfarrer von Eindürnen für den Klein- zehnten der Herrschaft zu zahlen 
hatte, 1 Malter Haber vom Zehnten zu Mazenweiler 
uebst 25 Herbsthühueru, endlich das an dem Kirchhofe zwischen der Klause und der Badstube gelegene Haus. Der erste Frühmesser war Ehrhart Waldherr 
(Reg. 590). Das Prüsentationsrccht wurde dem Geschlechte v. Schellenberg vorbehalten. Kaum war Marquard wieder im Lande, als auch ein Schieds- gericht zu Kißlegg wieder Arbeit bekam. Kourad v. Schellcnbcrg zu Hüfingen war gestorben; daher wurde der Burgfriede wieder erneuert und die Bestellung des Gerichtes neu geregelt. Für die Uebertretnng wurde eiue dreifache Buße bestimmt. Anch die neuen Ammünner mußten den Burgfrieden beschwören. Es wurde serner angeordnet: Das Gericht muß jährlich am St. Niklaustag -) Rcg. 425 und Obcrbciir. Archiv B. 24 S. 288.
	        

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