Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

- 41 — daß er angesehen habe die Dienste und Treue, welche Mürk v. Schellenberg ihm uud dem Reiche erwiesen habe, uud daß er ihm uun zum Lohue die Kellhöfe der Reichsstadt Lindau samt Zubehör gebe und ihm darauf, als ans ein 
Pfand 100 Gulden schlage mit Vorbehalt der Wiedereinlösung 
(Reg. 237). Die Vogtei über diese sog. Kell- oder Keluhöfe (Majerhöfe), die uach und nach ansehnliche Dörfer wurden, hatte Kaiser Ludwig im 
Jahre 1334 dem Grasen Hugo v. Bregeuz 
für 200 Mark Silber gegeben. König Karl IV. 
hatte sie 1364 dem Grafen v. Helfensteiu nebst anderen Gerechtigkeiten 
für 3000 Pfund Heller abgetreten. Im Jahr 1382 kamen sie an die Stadt Ulm. Diese cedierte sie dem König Wenzel, der sie an Mürk v. Schellenberg verpsündete. So in Mart. Curtii Schwab. Chronik 
II. 594. Nach audereu Augabeu hätten die Herzoge v. Oesterreich diese Vogtei 
am 22. Mai 1375 vom Grafen Rudolf V. von Montfort-Feldkirch zugleich mit Staufen uud anderen Gütern ge- kauft.') Marquard blieb uoch lauge Jahre im Dienst des Königs. Im 
Jahre 1397 stellte derselbe König demselben Ritter Märk wieder einen Pfandbrief aus, iu welchem er ihm abermals 
weitere 100 Gulden auf dieselben 
Kellhöfe schlug. König Rupprecht bestätigte diese Verpfändung im 
Jahre 1402; König Sigismund tat im Jahre 1413 dasselbe und erhöhte die Psandsumme zugleich um 200 Guldeu. Im 
Jahre 1422 wurdeu durch denselben König dem Mürk 
wieder 200 Guldeu darauf geschlagen. Aber schon im Jahre 1430 befahl Sigismnnd der Stadt Lindan und bevoll- mächtigte sie, diese Reichs-Maierhöfe (Oberra itnau, Schöuau, Rickenbach und 
Aesch ach mit Leuten, Gütern und Rechten und mit der Vogtei) von Märk v. Schellenberg einzulösen 
um 700 Gulden über die Psandsumme (also 
um 1300 Guldeu) mit Vor- behalt der Einlösung durch das Reich. Die Einlösung durch Lindau erfolgte, wie wir später sehen werden, zum Leidwesen Märks. König Wenzel hatte sich deu Schelleubergeru übrigens noch weiter dankbar erwiesen, indem er ihnen ebenfalls im 
Jahre 1394 in dem Amte Kißlegg, in dem Dorfe zn Zell, das zur Feste Kißlegg gehörte, das Marktrecht, Gewicht, Stock uud Galgeu d. h. die höhere Gerichtsbarkeit gab. Damit waren sie i) So in Josef S, Kögl, Burg Hohenbregenz zc, S, 80.
	        

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