Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1908) (8)

- 33 — welcher Jurist war und die Sache genauer nahm, der Streit aus- brach, daß schon ihre Verwandte Anna Schwierigkeit hatte, in das adelige Damenstift zn Straßburg Aufnahme zu finden, das Gericht aber ihr den Adelsrang zuerkannte, daß infolge des Protestes vou Seite des Ulrich einige Fürsten sie von der Liste des Adels ge- strichen hatten, daß vom Kaiser selbst eine Kommission mit der Untersuchung der Sachlage betraut wurde uud daß die Bittsteller bei dem Herzog v. Baiern, bei dem sie im Dienste standeu, Hilfe suchten. Die vier Bittsteller sind aber nicht die Sohne Tölzers, sondern dessen Enkel, wie wir aus jenem Schreiben ersehen, welches unter dem 16. Dezember 1514 fünf echte Herren v. Schellenberg, nämlich Ritter Konrad und die Ritter Dr. Ulrich, Balthasar, Hans und Wolfgang zu Kißlegg an alle Fürsten nnd Herren als Antwort auf obiges Schreiben gerichtet haben. In demselben sind als Nachkommen Tölzers erwähnt: die Brüder Andres, Hans und Jakob, von einem anderen Vater die Brüder Mark, Burkart uud wieder Hans. Es ist aber bei- gefügt, daß diese noch andere Brüder und Schwestern und Vetter hätten. Eine Schwester war offenbar die oben erwähnte Aebtissin Anna. Die Herren zu Kißlegg setzen Folgendes auseinander: Wir haben nie 
die Absicht gehabt, jemanden zu beleidigen; das haben wir gerade an Tölzers eben genannter Nachkommenschaft bewiesen, die von einem herstammt, der außerhalb der Ehe geboren, also ein lediger Sohn eines v. Schellenberg war. 
Als diese sich die Ehrenrechte ebenbürtiger v. Schellenberg anmaßten, haben 
wir sie zuerst ans sreundschastlichem Wege durch Ueberredung, Bitteu, dann durch ernstliche Vorstellungen davon abbringen wollen, und zwar im Stillen, um keiu Aufsehen zu erregen. Um künftigen Irrungen bezüglich der Lehen nnd dergleichen vorzubeugen, ver- langten wir nur, daß sie in ihrem Wappen eine kleine Aenderung vornehmen sollten. Als dies nicht geschah, sahen wir uns zur Wahrung unserer Rechte zu weiteren Schritten gezwungen. Wir verlangten schriftliche oder mündliche Zeugnisse ihrer recht- müßigen Abstammung. Statt dessen aber haben die genannten Endres, Hans und Jakob, dann Mark, Burkart und Hans und deren übrige Geschwisterte jüugst ein gedrucktes Ausschreiben
	        

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